Der wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilte ehemalige Wachmann einer Asylbewerberunterkunft in Nürnberg hat Revision eingelegt. Wie die Sprecherin des Landgerichtes Nürnberg-Fürth, Tina Haase, dem BR sagte, muss sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Es werde vermutlich aber noch einige Monate dauern, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und die Akten an den Bundesgerichtshof weitergegeben werden.
Zu zehn Jahren Haft verurteilt
Der Ex-Securitymitarbeiter war vergangene Woche (19.02.2024) vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen 67-facher Vergewaltigung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwei Frauen in der Unterkunft vergewaltigt und eine weitere sexuell belästigt hat. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten und seinerseits eine Anzeige wegen Verleumdung gegen eine der Frauen gestellt. Die Verteidigung wollte einen Freispruch des Mannes erreichen.
Frauen bedroht und vergewaltigt
Die Taten seien immer gleich abgelaufen, schilderte die Richterin in ihrem Urteil: Der Angeklagte habe die Frauen massiv bedroht und dazu gezwungen, sich in einen Raum des Helferkreises oder in den Keller zu schleichen. Dort mussten sie sich über einen Stuhl beugen oder auf eine Matratze legen und wurden von ihm vergewaltigt. Der Täter habe damit gedroht, dafür zu sorgen, dass den Frauen ihre Kinder vom Jugendamt weggenommen werden, falls sie sich weigerten. Ein Opfer berichtet von den Folgen der Tat, die bis heute andauern. Im Gespräch mit dem WDR sagte sie, sie bekomme zehn Mal pro Woche Panikattacken.
DNA-Spuren deuten auf Tat hin
Für die Tat sprach für das Landgericht nicht nur die Glaubwürdigkeit der Opfer, sondern auch DNA-Spuren des Angeklagten, die an einer Matratze im Keller der Unterkunft gefunden wurden. Eigentlich habe der Mann versucht, keinerlei Spuren zu hinterlassen, sagte die Richterin. Die Kondome, die er stets verwendete, habe er "akribisch entsorgt". Dass er sie überhaupt verwendete und damit die Gefahr von Infektionen und ungewollte Schwangerschaften reduzierte, kam ihm vor Gericht zugute. Ebenso, dass er nicht vorbestraft war. Für eine anschließende Sicherheitsverwahrung sah das Gericht die Voraussetzungen nicht gegeben.
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