Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat heute über eine Klage von Anliegern eines Heilquellenschutzgebiets in Bad Abbach im Kreis Kelheim verhandelt. Diese wollen erreichen, dass die Anerkennung des Schwefelwassers als Heilquelle von 1997 zurückgenommen wird. Die Folge: Damit würden möglicherweise bestehende Einschränkungen entfallen, etwa ein Verbot von Neubauten.
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Noch keine Entscheidung
Wie der BR erfuhr, wurden vor dem Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs heute noch einmal alle Argumente ausgetauscht. Nach Angaben eines Justizsprechers gab es dann ein Rechtsgespräch, das aber zu keiner Entscheidung führte. Diese soll in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt werden.
Schutzgebiet zu groß?
Die Antragsteller argumentieren, der Schwefelwasserbrunnen sei zu Unrecht staatlich als Heilquelle für Rheumakranke ausgewiesen worden. Außerdem sei das Heilwasser durch den darüber liegenden Erdboden ausreichend geschützt. Wegen der guten Filterfunktion des darüber liegenden Bodens müsse das Wasser nicht zusätzlich geschützt werden. Auch ist das Schutzgebiet der Heilquelle nach Ansicht der Kläger zu groß.
Das Schutzgebiet dient der Sicherung eines Schwefelwasserbrunnens. Die Heilquelle versorgt das Klinikum mit Wasser zur Anwendung insbesondere bei rheumatischen Erkrankungen.
Unsicherheit auch bei der Kaiser-Therme
Zuletzt hatte Bad Abbach für Schlagzeilen wegen der Kaiser-Therme gesorgt. Sie soll verkauft oder geschlossen werden. Hintergrund sind hier die hohen Kosten, die der Zweckverband in die Therme stecken müsste.
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