Bis vor ein paar Jahren galt: Immer im Spätherbst, wenn Zugvögel unterwegs sind, droht die Gefahr der Vogelgrippe. Die Viren verbreiteten sich vor allem in der kalten Jahreszeit. Wenn es im Frühjahr wärmer wurde, flaute das Seuchengeschehen meist schnell wieder ab. Mittlerweile gibt es das ganze Jahr über Vogelgrippe-Fälle.
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, hat oft massive wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb ist sie eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird staatlich bekämpft.
Erstes Alarmzeichen: Tote Wildvögel
Der Fund von toten Wildvögeln ist meist der erste Hinweis auf den Ausbruch der Vogelgrippe. Infektionen mit den Grippe-Viren sind in Wildvogelpopulationen weltweit verbreitet. Am meisten gefährdet sind Wasservögel.
Was tun, wenn man einen toten Vogel findet?
Wer einen toten Vogel findet, sollte das zuständige Veterinäramt verständigen. Kranke oder tote Tiere dürfen nicht angefasst werden, auch keine Federn. Die verendeten Tiere unbedingt liegen lassen und das Veterinäramt nur über den Standort informieren.
Sind auch Menschen gefährdet?
Die Vogelgrippe ist eine Tierkrankheit. Eine Ansteckung mit dem Geflügelpestvirus ist zwar auch beim Menschen möglich. Das Risiko wird jedoch als gering eingeschätzt. Infektionen beim Menschen sind absolute Ausnahmen und bisher ohne ernsthafte Erkrankung verlaufen.
Dennoch schreibt das Friedrich-Löffler-Institut: "Hochpathogene Viren, aber auch einige leichtpathogene Viren können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen."
- Info der Bundesärztekammer: Fragen und Antworten zur Vogelgrippe
Was ist mit Eiern und Geflügelfleisch?
Eine Übertragung der Tierseuche auf den Menschen über möglicherweise infizierte Lebensmittel ist laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unwahrscheinlich. Außerdem ist das Influenzavirus hitzeempfindlich und wird beim Kochen zerstört.
Ist die Vogelgrippe für Hunde und Katzen gefährlich?
Laut Bundestierärztekammer können sich Katzen durch das Fressen von infiziertem Geflügelfleisch infizieren und erkranken. Eine Erkrankung von Hunden ist nicht bekannt.
Aber die Vierbeiner können den Erreger verbreiten. Deshalb sollte man mit Hunden vorsichtshalber nicht in Gebieten spazieren gehen, in denen tote Wildvögel gefunden wurden.
Sind auch Singvögel gefährdet?
In betroffenen Gebieten ist es auch verboten, Wildvögel zu füttern. Ausgenommen von diesem Verbot sind Singvögel, denn eine Übertragung der Grippeviren auf Singvögel hat es weltweit bisher kaum gegeben.
Vogelhäuschen im Garten und das Aufhängen von Meisenknödeln sind deshalb weiterhin erlaubt.
Was gilt in Sperr- und Beobachtungszonen?
Bricht die Vogelgrippe in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus, wird eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern errichtet und eine Beobachtungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern. In der Sperrzone gilt ein Jagdverbot auf Federwild, in beiden Zonen ein sogenanntes Verbringungsverbot für Geflügel.
Außerdem sind in beiden Zonen Geflügelausstellungen und Märkte verboten. Zudem kann das zuständige Landratsamt entscheiden, ob und in welchen Zonen es vorschreibt, dass Hunde angeleint werden und Katzen drinnen bleiben müssen.
Ab wann gilt eine Stallpflicht?
Wird ein toter Wildvogel gefunden oder bricht die Vogelgrippe in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus, kann das zuständige Landratsamt in einem bestimmten Umkreis eine Stallpflicht verhängen. Das geht nach einem Beurteilungskatalog: Nähe zu Gewässern, Vogelschutzgebiet, wie viele Geflügelbetriebe, Geographie usw.
Das heißt, Freiland- und Bio-Federvieh darf den Stall nicht mehr verlassen. So will man die Tiere vor Ansteckung schützen und eine Ausbreitung der Seuche verhindern.
Wie kann ein Landwirt feststellen, ob das Vogelgrippe-Virus in seinem Betrieb ist?
Wenn Tiere krank sind oder ungewöhnlich viele tote Tiere im Stall gefunden werden, sind Landwirt und Tierarzt verpflichtet, den Bestand auf eine Virusinfektion zu testen. Wenn ein Anfangsverdacht für Vogelgrippe oder Geflügelpest besteht, wird ein Geflügelbetrieb sofort gesperrt. So schreibt es die deutsche Tierseuchenverordnung vor.
Wer macht die Vogelgrippe-Untersuchungen?
Das ganze Jahr über gibt es in Bayern routinemäßige Monitoring-Untersuchungen von Hausgeflügel und auch von Wildvögeln. Dazu nimmt man meist mit einem Tupfer Kotproben. Denn viele Wildwasservögel zeigen zwar keine Krankheitssymptome, sind aber dennoch Träger der Influenza-Viren.
Müssen in einem Stall alle Tiere getötet werden?
Für Hühner und Puten verläuft die Infektion mit diesem Erreger in der Regel tödlich. Gänse und Enten reagieren nicht ganz so empfindlich. Dennoch: Sind in einem Geflügel-Betrieb Influenza-A Viren nachgewiesen, müssen alle Tiere getötet werden – egal, um welchen Typ es sich handelt.
Denn die Viren sind wandlungsfähig und es ist möglich, dass aus einer harmlosen Variante eine hochpathogene, also hochansteckende Variante entsteht.
Mobile Keulungsanlagen
Getötet werden die Tiere in einem betroffenen Geflügelbetrieb meist in einer mobilen Keulungsanlage: Kopfüber eingehängt in ein Fließband und dann in ein Wasserbad mit Strom getaucht. Der Elektroschock am Kopf betäubt die Tiere. Wenn der Strom das Herz erreicht, sind sie tot.
Die Kadaver werden dann unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vernichtet.
Tote Tiere kommen in die Pathologie
Nicht jeder tot aufgefundene Vogel hat Vogelgrippe. Dennoch: Bei einem Anfangsverdacht untersuchen Pathologen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den toten Vogel.
Die Pathologen entnehmen den meisten Vögeln die Luftröhre. Die ist für die Untersuchung besonders interessant, denn dort nisten sich die meisten Grippe-Viren ein. Am LGL kann man allerdings nur feststellen, dass Vogelgrippe-Erreger vorhanden sind. Die genaue Bestimmung der Subtypen übernimmt das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut auf der Ostsee-Insel Riems.
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