Gläubige Männer beten in einer Moschee.
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Moschee (Symbolbild)

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Volksverhetzung in Moschee: Prediger erhält Bewährungsstrafe

Volksverhetzung in Moschee: Prediger erhält Bewährungsstrafe

Ein Prediger des Islamischen Zentrums Weiden ist wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Weiden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden – das Urteil lautet sieben Monaten auf Bewährung. Die Moschee wird schon länger vom Verfassungsschutz beobachtet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Gegen einen Prediger des Islamischen Zentrums Weiden ist wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Weiden eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verhängt worden. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Freitag mit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige bei einer Predigt in der Weidener Moschee im Oktober 2023 zum Hass gegen Juden aufgestachelt hatte.

Aufruf in Fürbitte: Juden töten

Konkret hatte der syrisch-stämmige Deutsche nach dem Angriff der Terrorgruppe Hamas auf Israel vor einem Jahr vor etwa 50 Gläubigen in der Weidener Moschee zur Tötung von Juden aufgerufen. Bei der Verlesung der Fürbitten in der Moschee hatte er den Palästinensern im Krieg gegen Israel den Sieg gewünscht. Die betreffende Predigt war nach BR-Informationen aufgezeichnet worden. Die Aufzeichnung lag den Behörden vor.

Laut Generalstaatsanwaltschaft München habe der Prediger damit zum Hass gegen Juden aufgestachelt und zu einem feindseligen Klima beigetragen, das Angriffe gegen Juden begünstige. "Das Gebet in einer Moschee steht zwar grundsätzlich unter dem Schutz der Religionsfreiheit. Diese Rechte werden jedoch nicht schrankenlos gewährt, sondern finden ihre Grenzen im Lebensrecht anderer Menschen", so Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle.

Weidener Moschee seit längerem beobachtet

Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, dankte den Behörden: "Dank der engen Zusammenarbeit der bayerischen Sicherheitsbehörden konnten wir in einem Milieu erfolgreich ermitteln, das für uns sonst nur beschränkt zugänglich ist."

Die Weidener Moschee des Islamischen Zentrums wird seit längerem vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2023 waren die Vorfälle Thema. Die Moschee wehrt sich gegen den Vorwurf, sie sei salafistisch oder islamistisch.

Vorstand wehrt sich gegen Antisemitismus-Vorwurf

Zu dem Strafbefehl gegen den Prediger betont der Vorstand auf Anfrage, dass man nicht antisemitisch sei. Man setze sich für interreligiösen Dialog und für ein Miteinander aller Religionen ein. Der Prediger sei als Ersatz tätig gewesen, als der reguläre Imam beruflich nicht konnte. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe man auf den Ersatz-Prediger ganz verzichtet.

Neben einer Freiheitsstrafe auf Bewährung wurde der 37-Jährige dazu verurteilt, 4.000 Euro an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern zu bezahlen. Dies entspricht laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft etwa dem Dreifachen seines monatlichen Einkommens. Er legte zuvor ein umfassendes Geständnis ab. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte im Oktober Strafbefehl gegen den Prediger.

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