Ein Mann steuert einen Modellflieger auf einer Wiese (Symbolbild)
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Wegen Militärübung: Zwangspause für private Flieger und Drohnen

Wegen Militärübung: Zwangspause für private Flieger und Drohnen

Die Bundeswehr braucht für eine Bataillonsübung den Luftraum in einem Teil des Bayerischen Waldes für sich allein. Das hat Folgen für Sport- und Modellflieger sowie Drohnenpiloten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Wegen einer Militärübung ist unter anderem die Sport- und Modellfliegerei in großen Teilen des Bayerischen Waldes von Mittwoch, 10.7. bis zum Wochenende sowie in der kommenden Woche vom Montag bis Mittwoch (17.7.) stark beschränkt.

Flugverbotszone: Luftrettung darf aber fliegen

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat in einem Gebiet, das sich östlich der Autobahn A3 zwischen Deggendorf und Passau bis Prackenbach im Nordosten und Wegscheid im Südosten bis nahe an die tschechische Grenze im Osten erstreckt, eine sogenannte Flugverbotszone eingerichtet.

Das bedeutet, dass in diesem Gebiet grundsätzlich alle Flüge verboten sind. Das gilt auch für Modellflieger und sogenannte Drohnen (UAS). Vom Flugverbot ausgenommen sind die an der Militärübung beteiligten Luftfahrzeuge sowie Maschinen des Rettungsdienstes sowie der Polizei. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind nach vorheriger Genehmigung durch die Flugverkehrskontrolle möglich.

Verstöße werden scharf bestraft

Details zur vorübergehenden Flugverbotszone im Bayerischen Wald sind auf der Internetseite der Deutschen Flugsicherung veröffentlicht. Allerdings muss sich ohnehin jeder Pilot - auch solche, die Drohnen oder Flugmodelle steuern - vor dem Start über sogenannte NOTAMs (notice to airmen), Veröffentlichungen der Deutschen Flugsicherung, informieren. Ein Einflug in eine Zone mit Flugbeschränkungen ohne vorherige Genehmigung ist strafbar, sogar Gefängnisstrafen sind nach dem Luftverkehrsgesetz möglich.

Bei der Militärübung trainiert das Aufklärungsbataillon Freyung mit Aufklärungsdrohnen. Eine Geräuschbelästigung von Anwohnern wird es daher nicht geben, hieß es von der Bundeswehr.

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Die Flugverbotszone im Bayerischen Wald.

💡 Seit Januar: EU-einheitliche Regeln für Drohnen

Seit dem 1. Januar gelten innerhalb der EU einheitliche Regelungen für die Benutzung von Drohnen: Diese besagen unter anderem, dass Piloten mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Jüngere dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Piloten mit Drohnenführerschein ran. Von diesen gibt es zwei: Den sogenannten "kleinen" Drohnenführerschein kann man online über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamt (LBA) machen. Den "großen" Drohnenführerschein macht man bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle.

Bei den Fluggeräten selbst gibt es verschiedene Betriebskategorien - von "offen" über "speziell" bis "zulassungspflichtig". Letztere haben eine Startmasse von über 25 Kilogramm, bzw. könnten Menschen transportieren. Die meisten Drohnen gehören deshalb in die "offene" Kategorie. Seit Anfang des Jahres nur noch in den Drohnenklassen C0 bis C4 zertifizierte Geräte innerhalb der EU verkauft werden. Modelle ab 250 Gramm Gewicht müssen beim LBA registriert werden, leichtere nur dann, wenn sie über eine Kamera verfügen. Die Piloten benötigen zudem eine Haftpflichtversicherung.

Dann gilt noch Folgendes: Das Fluggerät muss sich immer in Sichtweite des Piloten befinden, der mit jederzeit und rechtzeitig bemannten Fluggeräten ausweichen können muss. Nicht geflogen werden darf über Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, im Umkreis von Flugplätzen oder Kraftwerken oder über Autobahnen und Bundeswasserstraßen. Auch Naturschutzgebiete sind tabu. Außerdem darf nicht über Wohngrundstücke geflogen werden, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist. Werden Regeln verletzt, drohen auch hier Bußgelder.

Im Video: Modellflug - Der Traum vom Fliegen

Modellflieger am Übungsplatz.
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Modellflieger am Übungsplatz.

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