Bei einem Unfall auf der B2 zwischen Creußen und Schnabelwaid im Landkreis Bayreuth ist ein Wildtier von einem Auto erfasst und getötet worden. Bei dem Tier soll es sich um einen Wolf handeln, das bestätigte eine Polizeisprecherin dem BR auf Nachfrage.
Genetische Analyse dauert mehrere Wochen
Das Tier war am Donnerstagmorgen in ein Auto gelaufen. Der unverletzte Fahrer alarmierte die Polizei, die auch das Landratsamt verständigte. Ein Sprecher gab im Gespräch mit dem BR an, dass die Experten davon ausgehen, dass es sich "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" um einen Wolf handelt.
Derzeit führt das Landesamt für Umwelt eine genetische Analyse durch, die darüber Aufschluss geben soll. Mit einem Ergebnis ist in wenigen Wochen zu rechnen. An dem Auto entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro.
Unfall in einem der vier großen Wolfsgebiete Bayerns
Erst im Herbst hatte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die offiziellen Wolfsgebiete in Bayern neu ausgewiesen. Die großen Regionen in der Rhön, das Gebiet um Grafenwöhr, das Altmühltal und der Bayerische Wald gelten demnach offiziell als die vier bayerischen Wolfsgebiete. Landwirte erhalten dort Schadensausgleich, wenn ein Wolf dort Nutztiere reißt.
Die Region um den Köschinger Forst im Landkreis Eichstätt ist neu hinzugekommen. Das Gebiet um die Region Zella-Rhön ist dafür weggefallen und das Gebiet bei Grafenwöhr hat sich nach Nordwesten verschoben.
Die Stelle zwischen Creußen und Schnabelwaid, an der nun ein mutmaßlicher Wolf angefahren und getötet wurde, gehört zum Gebiet rund um Grafenwöhr, zu dem auch der Veldensteiner Forst zählt. Das LfU zeigt die genauen Verläufe der Wolfsgebiete im Internet auf einer Karte (externer Link).
Wolfsgebiete: Eine Wolfsichtung pro Halbjahr
Eine Region wird als Wolfsgebiet ausgewiesen, wenn dort über einen Zeitraum von sechs Monaten ein Wolf nachgewiesen wird oder ein Wolfspaar Junge bekommen hat.
In Bayern gilt seit diesem Herbst eine vereinfachte Wolfsverordnung. Um einen Wolf abschießen zu dürfen, muss seitdem nicht mehr nachgewiesen werden, dass genau dieser Wolf auch für einen Riss verantwortlich ist. Stattdessen gilt: Sobald ein Riss durch Wölfe erfolgt ist, darf im Umkreis ein Wolf entnommen werden. Nötig ist lediglich ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang. Über einen Abschuss entscheiden die Landratsämter.
Der Bund Naturschatz hatte angekündigt, dagegen zu klagen. Wegen Formfehler hatte ein Gericht die Verordnung schon einmal kassiert.
Audio: Vier Wolfsgebiete in Bayern neu ausgewiesen
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