Archivbild vom Prozessbeginn am 7.1.25 in Mannheim
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Ein Ehepaar ist wegen der Ermordung zweier Ukrainerinnen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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Baby geraubt: Lebenslange Haftstrafe nach Mord an Ukrainerinnen

Baby geraubt: Lebenslange Haftstrafe nach Mord an Ukrainerinnen

Wegen Mordes an einer jungen Ukrainerin und ihrer Mutter ist ein Ehepaar zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Hintergrund der Tat war, dass das Ehepaar selbst eine kleine Tochter haben und das Baby der 27-jährigen Ukrainerin entführen wollte.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Ein Ehepaar ist wegen der Ermordung zweier Ukrainerinnen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim ging davon aus, dass die Eheleute das Baby eines der Opfer entführen und als das eigene ausgeben wollten. Das Gericht verurteilte die Angeklagten auch wegen der Entziehung Minderjähriger. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Auch Verteidigung hatte lebenslange Haft gefordert

Alle Seiten, auch die Verteidigung, hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten laut einem Gerichtssprecher zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Diese wurde festgestellt – womit eine vorzeitige Haftentlassung der beiden Deutschen nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. 

Zum Auftakt des Verfahrens Anfang Januar hatten die beiden Angeklagten die Taten in Erklärungen gestanden, die von ihren Anwälten verlesen wurden. Darin äußerten beide auch Reue. Der Mann teilte demnach mit, die beiden Frauen mit einem Gummihammer erschlagen zu haben.

Zwei Morde – weil sie das Baby haben wollten

Die Frau und ihr Mann sollen laut Anklage die 27-Jährige und ihre 51-jährige Mutter getötet haben, um das damals fünf Wochen alte Baby der Jüngeren als das eigene auszugeben. Am 7. März 2024 entdeckte ein Spaziergänger die Leiche der 27-Jährigen am Rheinufer, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Am 13. März nahm die Polizei demnach das Paar fest, bei dem die Ermittler das Baby unversehrt fanden. 

Das Motiv für die Tat war laut Staatsanwaltschaft, dass die mittlerweile 45-Jährige und ihr 43 Jahre alter Mann aus Sandhausen bei Heidelberg seit längerem den unerfüllten Wunsch nach einer gemeinsamen Tochter gehegt hätten. Das Paar hat demnach insgesamt vier Kinder, darunter einen gemeinsamen Sohn.

Täterin suchte Kontakt zu Geflüchteten

Spätestens im März 2023 habe das Ehepaar sich damit befasst, ein neugeborenes Mädchen zu entführen und als eigenes Kind auszugeben. Die Frau habe dann vermutlich Ende 2023 Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten gesucht und sei einer Telegram-Gruppe zu deren Unterstützung beigetreten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Dadurch habe sie die 27-Jährige kennengelernt, die dort nach Hilfe beim Übersetzen für die bevorstehende Geburt ihrer Tochter gesucht habe. Die Mutter, die Großmutter und das Baby waren zum Tatzeitpunkt in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis untergebracht.

Heimlich sedierende Medikamente verabreicht

Anfang März verabreichte das Paar den beiden Frauen bei einem Restaurantbesuch heimlich sedierende Medikamente. Weil sich die Ältere daraufhin unwohl fühlte, gaben die Eheleute vor, sie ins Krankenhaus fahren zu wollen. Stattdessen brachten sie die Frau, die an starken Bewusstseinsstörungen litt, zu einem See nach Bad Schönborn. Dort tötete der Angeklagte sie durch mehrere Schläge auf den Kopf und warf und die Leiche in den See.

Der 27-Jährigen sagte das Ehepaar demnach, dass ihre Mutter einen Herzinfarkt erlitten habe. Mit der jungen Frau und dem Baby fuhren sie an den Rheindamm in Hockenheim, wo der Mann die ebenfalls wegen der Medikamente beeinträchtigte 27-Jährige durch Schläge auf den Kopf tötete. Dann verbrannte das Ehepaar die Leiche, das Baby nahmen die beiden mit sich.

Wenig später wurde zunächst die Leiche der Tochter am Rheindamm gefunden. Etwa zwei Wochen später fanden Polizeitaucher dann den zweiten Leichnam in dem See. Das Baby wurde unversehrt bei dem Ehepaar gefunden.

Mit Informationen von dpa und AFP

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