Kindesmissbrauch - Neuer Höchststand an Fällen aufgedeckt
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BKA: Kindesmissbrauch - Neuer Höchststand an Fällen aufgedeckt

BKA: Kindesmissbrauch - Neuer Höchststand an Fällen aufgedeckt

"Jeden Tag werden in Deutschland 54 Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch", so Innenministerin Faeser. Insgesamt werden immer mehr Fälle von Kindesmissbrauch aufgedeckt, zeigt ein aktuelles Lagebild. Doch ein großes Dunkelfeld bleibt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Im vergangenen Jahr sind bundesweit 18.497 Kinder unter 14 Jahren Opfer sexuellen Missbrauchs geworden. Das entspricht einer Steigerung von 7,7 Prozent gegenüber 2022. "Jeden Tag werden in Deutschland 54 Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung des Bundeslagebilds zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche in Wiesbaden.

Kindesmissbrauch: Polizei kontrolliert mehr und deckt mehr auf

Grund für die Steigerung sind auch zahlreiche Hinweise aus dem Ausland. Wegen der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten seien 37.464 Tatverdächtige ermittelt worden, von denen knapp drei Viertel Deutsche gewesen seien. Bei jugendpornografischen Inhalten seien 8.030 Tatverdächtige ermittelt worden, darunter zu 84,2 Prozent Deutsche.

In dem Lagebild verweist das Bundeskriminalamt (BKA) darauf, dass die Zahl der aufgedeckten Fälle von Kindesmissbrauch stark mit der polizeilichen Kontrolltätigkeit und dem Anzeigeverhalten zusammenhänge. "Insofern dürfte es auch aufgrund intensivierter polizeilicher Tätigkeiten im Deliktsbereich in den letzten Jahren zu einer Aufhellung des Dunkelfelds gekommen sein", heißt es in dem Bundeslagebild weiter. 

Warum Ermittlungen aber auch ins Leere laufen

Das BKA weist außerdem darauf hin, dass die zahlreichen Fälle, in denen sich nach Hinweisen vor allem aus den USA kein potenzieller Tatort in Deutschland ermitteln lasse, nicht in die Statistik einfließen. Grund dafür, dass entsprechende Ermittlungen teils ins Leere laufen, sei die in Deutschland ausgesetzte Mindestspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten – speziell IP-Adressen.  Bilder und Videos von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen werden im Internet tausendfach geteilt. 

Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, sagte: "Das zeigt uns letztlich, wie normal die Konfrontation mit Material sexueller Gewalt für junge Menschen geworden ist." Daher teilten sie solche Darstellungen auch im Netz. Es sei erschreckend, dass sich Grenzen verschöben. Die Expertin warnte, dass das Ausmaß digitaler sexueller Gewalt kontinuierlich ansteige. Es sei keine Abnahme der Zahlen in Sicht.

Was die Bundesregierung plant

Bundesinnenministerin Faeser und das BKA sprechen sich schon länger für eine neue rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aus. Sie kritisieren, dass einige Provider keine Daten mehr speicherten, weshalb es dann gar keine Informationen mehr gebe, auf die man für Ermittlungen zugreifen könne. 

Im April einigten sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dann aber auf das Quick-Freeze-Verfahren. Bei diesem Verfahren werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung besteht. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorhaben dauert noch an. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

Auch das Bundesfamilienministerium hat jüngst Ideen eingebracht. Unter anderem sollen auch die Rechte Betroffener gestärkt werden: Anders als bisher sollen sie daher Akteneinsicht bei Jugendämtern erhalten – dadurch soll es für Opfer sexuellen Missbrauchs leichter werden, ihre Erfahrungen aufarbeiten zu können.

Mit Informationen von epd und dpa.

Zum Hören: Sexueller Missbrauch - BKA-Lagebericht vorgestellt

Eine Beamtin und eine Frau zeigen exemplarisch eine Video-Vernehmung. Dies wird bei Missbrauchsfällen angewendet.  (Symbolbild/Archivbild)
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Eine Beamtin und eine Frau zeigen exemplarisch eine Video-Vernehmung. Dies wird bei Missbrauchsfällen angewendet. (Symbolbild/Archivbild)

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