Bei ihrem Geschäft mit Briefen und Paketen muss sich die Deutsche Post an staatliche Vorgaben halten. Sie ist verpflichtet, eine gewisse Grundversorgung sicherzustellen. Die Vorgaben sind gesetzlich geregelt. Die letzte Änderung gab es 1998. Seither ist viel passiert. Jetzt bekommt das Postgesetz eine Novelle. Ab dem kommenden Jahr dürften nach der Abstimmung im Bundestag Briefe länger unterwegs sein. Am Donnerstag nahm der Bundestag die Gesetzesnovelle im Plenum an - mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Union und AfD votierten dagegen.
Gründe für die Novelle des Postgesetzes
Mehr als zwölf Milliarden Briefe hat die Post im vergangenen Jahr in Deutschland von A nach B gebracht – das klingt viel, ist aber deutlich weniger als früher. Der Grund dafür heißt: E-Mail. Gleichzeitig stieg die Zahl der gelieferten Pakete wegen des Onlineshoppings auf rund 1,7 Milliarden. Für viele DHL-Zusteller bedeutet das beispielsweise in der Vorweihnachtszeit teilweise enormen Stress.
Entlastung für die DHL-Zusteller geplant
Das neue Gesetz soll den DHL-Zustellern (Die Deutsche Post AG ist international aktiv und heißt seit einem Jahr DHL-Group mit der Marke Deutsche Post) die Arbeit erleichtern: Pakete ab 20 Kilo sollen sie nur noch allein ausliefern dürfen, wenn geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen – wenn nicht, müssen bei schweren Paketen zwei Menschen anpacken.
Allerdings bleibt die Frage, was unter einem geeigneten technischen Hilfsmittel zu verstehen ist. So kritisiert die Gewerkschaft Verdi, dass diese Vorgabe ignoriere, dass die bereits heute vorhandene Sackkarre im Zustellfahrzeug nicht ausreiche, um vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Darüber hinaus sollen Subunternehmer bei der Paketzustellung stärker kontrolliert werden. Unter anderem Verdi hatte gar ein Verbot von Subunternehmen gefordert aufgrund deren Arbeitsbedingungen, doch das soll nun nicht kommen.
Was sagt die Opposition?
Der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz kritisierte, es handle sich um ein "Bürokratieaufbau-Gesetz" - obwohl der Auftrag eigentlich der Bürokratieabbau gewesen sei. Zusätzliche Berichtspflichten belasteten die Unternehmen. Das Gesetz sei ein "weiteres Beispiel, warum Bürokratie für die Unternehmen in Deutschland mittlerweile zum Standortnachteil Nummer eins" geworden ist.
Post soll mehr Zeit für den Briefversand bekommen
Änderungen gibt es aber auch beim Briefversand: Standardbriefe sollen nach dem neuen Gesetz nicht mehr nach 1-2 Werktagen am Ziel sein müssen, sondern erst nach 3-4 Tagen – dafür aber zuverlässig. Die Post soll verpflichtet werden, 95 Prozent der heute eingeworfenen Briefe erst in drei Werktagen abzuliefern und 99 Prozent in vier Werktagen.
Auf der einen Seite müssen die Empfänger dann also länger auf einen Brief warten, auf der anderen Seite kann die Post ihre Kosten senken, indem sie zum Beispiel auf die inländische Briefbeförderung im Flugzeug verzichtet. Das dürfte auch die Umwelt entlasten: Nachtflüge mit Tonnen von Briefen an Bord wird es dann keine mehr geben. Wer sehr eilige Sendungen hat, müsste künftig dann auch mehr dafür bezahlen.
💬 Die BR24-User "Codedoc" und "Jou" haben in den Kommentaren gefragt, ob das neue Postgesetz Folgen für gesetzliche Fristen hätte. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:
Der Gesetzgeber habe beim neuen Postgesetz auch an die Frage der Fristen gedacht, erklärt eine Sprecherin der Bundesnetzagentur auf Anfrage von BR24. So gehe das Gesetz künftig davon aus, dass Briefe von Behörden erst nach vier Tagen beim Empfänger ankommen – und nicht schon nach drei Tagen wie bisher. Widerspruchs- und Klagefristen beginnen damit oft erst einen Tag später, so die Sprecherin weiter. 💬
Automat statt Filiale
Um ihrer gesetzlichen Versorgungspflicht gerecht zu werden, muss die Post flächendeckend Filialen betreiben. Das Unternehmen spricht selbst von derzeit 13.000 Standorten, echte Filialen aber gibt es immer weniger: Meist sind es Schalter in Geschäften oder Tankstellen, in denen die Dienstleistungen der Post angeboten werden.
Die Reform sieht nun vor, auch den Einsatz von Brief- und Paketautomaten zu erleichtern. Sie sollen künftig bei der Erfüllung einer Filialnetz-Pflicht angerechnet werden können. Gerade in ländlichen Gebieten dürfte die Post damit künftig mehr Automaten aufstellen als bisher. Kommunalverbände sollen hierbei aber angehört und die Bundesnetzagentur soll eingebunden werden, wie es heißt.
Voraussichtlich im Juli ist der Bundesrat am Zug - dann wäre die Reform abgeschlossen.
Mit Informationen von Reuters und AFP.
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