(Symbolbild) Die Bundesregierung plant härtere Strafen für Geldautomaten-Sprenger. Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Matthias Balk
Videobeitrag

(Symbolbild) Die Bundesregierung plant härtere Strafen für Geldautomaten-Sprenger. Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.

Videobeitrag
>

Bundesregierung will Geldautomaten-Sprenger härter bestrafen

Bundesregierung will Geldautomaten-Sprenger härter bestrafen

Die Bundesregierung plant härtere Strafen für die Sprengung von Geldautomaten. So sollen die Mindeststrafen angehoben werden und es soll ein neuer Straftatbestand entstehen. Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen im Kampf gegen Geldautomaten-Sprengungen. So ist vorgesehen, dass bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten künftig auch die Telekommunikation überwacht werden kann. Das sieht ein vom Kabinett in Berlin verabschiedeter Gesetzentwurf vor, der zudem ausdrücklich einen neuen Straftatbestand "Sprengstoffexplosion zur Begehung eines Diebstahls" vorsieht. Strafbar sind Automaten-Sprengungen wie auch andere Sprengstoffdelikte bereits heute. Der Bundestag müsste den Plänen zustimmen.

Bundesregierung sieht höhere Mindeststrafen vor

Für Geldautomaten-Sprengungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig höhere Mindeststrafen drohen. Täterinnen und Täter sollen je nach Gefährlichkeit ihrer Tat mit wenigstens zwei beziehungsweise fünf Jahren Haft rechnen müssen. 

Wer mit der Tat schwere Gesundheitsschäden bei einem Menschen oder Gesundheitsschäden bei einer großen Zahl von Menschen verursacht, soll bis zu 15 Jahre ins Gefängnis - das kann aber auch heute schon drohen. Kommt jemand ums Leben, ist derzeit schon eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. 

Faeser: Sprengungen von Geldautomaten riskieren Menschenleben

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wertete das Vorhaben als Verschärfung des Kampfs gegen die Organisierte Kriminalität. "Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen", erklärte die SPD-Politikerin. Auch die Kreditwirtschaft müsse sich aber weiter um Vorsorge bemühen, etwa mit verstärkter Videoüberwachung, Einfärbesystemen für Geldnoten und einer Minderung von Bargeldbeständen an den Standorten der Automaten. 

Generell soll das Sprengstoffrecht verschärft werden – mit härteren Strafen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten. Auch der versuchte unerlaubte Erwerb und der versuchte unerlaubte Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik soll strafbar werden. Das gilt auch für unerlaubtes Lagern und Transportieren solcher Stoffe – sofern dies nicht gewerblich geschieht. 

Bundeskriminalamt: Rekordzahl an Sprengungen 2022

Nach Angaben des Bundeskriminalamts hat die Zahl der Automaten-Sprengungen 2022 einen Höchststand seit Beginn der Erhebungen 2005 erreicht. So gab es im vorletzten Jahr bundesweit 496 Geldautomatensprengungen. 

Im vergangenen Jahr verzeichneten die Behörden 461 Fälle. Den Rückgang führt das BKA auf eine verbesserte Zusammenarbeit der Polizei im In- und Ausland zurück. Es gab mehrere Festnahmen von mutmaßlichen Automaten-Sprengern.

Während die Tendenz im gesamten Bundesgebiet weiter rückläufig ist, sei in Bayern ein konträrer Trend festzustellen, teilte das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage des BR mit. In Bayern wurden bis Mitte August dieses Jahres 18 Geldautomatensprengungen registriert. Im vergangenen Jahr waren es bis dahin nur 11. Eine Erklärung für diese Entwicklung hat das LKA nicht.

Mit Informationen von dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!