Eine Hand hält einen Joint - die mögliche Freigabe von Cannabis ist umstritten
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Die mögliche Teil-Freigabe von Cannabis ist umstritten – Kritik gibt es unter anderem von Richtern und Kriminalbeamten

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Cannabis-Legalisierung: Kritik von Richtern und Kriminalbeamten

Cannabis-Legalisierung: Kritik von Richtern und Kriminalbeamten

Es sind 25 Gramm, über die sich die Geister scheiden: Richter und Kriminalbeamte kritisieren eine Teil-Freigabe von Cannabis, über die der Bundestag am Freitag abstimmen wird. Unter anderem der Schwarzmarkt könne mit dem Gesetz gefördert werden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

An diesem Freitag soll der Bundestag die kontrollierte Freigabe von Cannabis mit zahlreichen Regeln beschließen. Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen sollen damit für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat jetzt einen Stopp der Ampel-Pläne zur Teil-Legalisierung von Cannabis gefordert. Auch der Deutsche Richterbund äußert Kritik an der möglichen Teil-Freigabe von Marihuana und warnt vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die im Gesetz vorgesehenen Amnestie-Regelung.

Gesetz laut Kriminalbeamten praktisch kaum umsetzbar

Bei dem Gesetz handele es sich laut Dirk Peglow, dem Vorsitzenden des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), um "ein Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird und auch die Ziele nicht erreichen wird, die es erreichen soll". Der Kleinhandel werde durch die Pläne "im Prinzip legalisiert", sagte Peglow gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag.

Dealer könnten bis zu 25 Gramm bei sich tragen und es sei nicht möglich, dass die Polizei "unterscheiden kann zwischen legal angebautem Cannabis und illegalem". Der Schwarzmarkt werde so nicht eingedämmt, sondern eher gefördert.

Überlastung der Justiz durch Amnestie-Regelung

Derweil warnte der Deutsche Richterbund vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die im Gesetz vorgesehene Amnestie-Regelung. "Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind", sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Allein beim Amtsgericht Köln seien es mehr als 10.000 Fälle. "Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, sodass die Prüfung bei 2.000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte", sagte Rebehn. 

Für die Staatsanwaltschaften bedeute das Cannabisgesetz konkret, "dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären", sagte Rebehn. Auch auf die Gerichte komme deshalb eine enorme Zusatzbelastung zu.

Union: Ein "verantwortungsloses Projekt"

Auch die Union hat die Abgeordneten der Ampel-Koalition aufgefordert, gegen das Vorhaben zu votieren. Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), sagte der "Rheinischen Post" am Donnerstag: "Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen der Ampel: Stimmen Sie am Freitag gegen dieses Gesetz. Stoppen Sie dieses verantwortungslose Projekt."

Was ab dem 1. April erlaubt sein könnte

Künftig erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Mit Informationen von AFP und dpa.

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