Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen.
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Zur diesjährigen Europawahl verbreiteten sich Behauptungen, die auch den Wahlvorgang infragestellten.

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#Faktenfuchs: Diese Gerüchte kursierten rund um die EU-Wahl

Muss man den Ausweis vorzeigen, um wählen zu können? Sind Bleistifte in der Wahlkabine okay? Und was hat es mit Gerüchten zu angeblich entfernten Stimmzetteln auf sich? Der #Faktenfuchs hat wiederkehrende Behauptungen zur Europawahl geprüft.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Viele Wahlaufrufe und Reaktionen auf Prognosen und Hochrechnungen – aber auch einige Gerüchte: In sozialen Netzwerken haben Nutzer am Europawahltag auch Zweifel und Unsicherheiten geäußert oder provoziert. Der #Faktenfuchs hat sich die Behauptungen angesehen und die Fakten zusammengetragen.

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Keine Ausweispflicht beim Wählen

Manche Wählerinnen und Wähler wundern sich, dass sie ihren Personalausweis nicht im Wahllokal vorzeigen mussten. Allerdings ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass die Wählerinnen und Wähler sich ausweisen müssen. In der Regel genügt es, die Wahlbenachrichtigung vor dem Einwerfen des Stimmzettels vorzuzeigen. So soll verhindert werden, dass eine Person mehrmals wählen geht.

Die entsprechende Vorschrift in der Europawahlordnung besagt, dass ein Wähler sich aber auf Verlangen ausweisen muss, zum Beispiel, falls er keine Wahlbenachrichtigung dabei hat. Der Perso oder ein Reisepass reicht auch zum Wählen, wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat.

Ein anderer Fall kann sein, dass Zweifel an der Identität bestehen, schrieb der damalige Bundeswahlleiter 2021 auf der Plattform X (früher Twitter). Auf ihrer Webseite schreibt die jetzige Bundeswahlleiterin zu dieser nicht bestehenden Ausweispflicht: Die Strafandrohung für Wahlfälschung werde als ausreichend angesehen, um Menschen von einer doppelten Stimmabgabe abzuschrecken. Wahlfälschung kann laut § 107 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Auch Troll-Accounts verbreiten Manipulations-Gerüchte

Die Europawahl ist – wie jede Wahl hierzulande – öffentlich. Das heißt, jede und jeder kann bei der Auszählung zuschauen. Das ist einer der Sicherheitsmechanismen, die eine Manipulation der Wahl verhindern sollen.

Wahlhelfer, die am Wahlabend die Stimmen auszählen, kontrollieren sich gegenseitig. Doch Wähler zu verunsichern, ist ein Ziel von bewusst gestreuter Falschinformation. Eine der häufigsten Behauptungen rund um Wahlen ist, dass Wahlhelfer Stimmen verschwinden ließen oder ungültig machten – zugunsten der von ihnen favorisierten Partei. Doch solche Manipulationen sind in der Praxis unwahrscheinlich. Der #Faktenfuchs fasst hier noch einmal die Gründe dafür zusammen:

  1. Wahlen in Deutschland sind öffentlich. Bis zum vorläufigen Ergebnis kann sich jede und jeder im Wahlraum aufhalten und die Auszählung beobachten.
  2. Auszählungen laufen immer mindestens nach dem Vier-Augen-Prinzip.
  3. Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch ausführen.
  4. Wer Wahlen manipuliert, macht sich strafbar.

Ausführlich können Sie darüber in diesem #Faktenfuchs lesen.

Doch nicht alle kennen diese Regeln oder misstrauen dennoch dem Wahlsystem. Deshalb kann es verunsichern, was heute manchmal in sozialen Netzwerken rund um die Wahlen zu lesen ist. In einigen Fällen handelt es sich bei den Accounts, die behaupten, sie manipulierten selbst in Wahllokalen, um sogenannte Troll-Accounts. Das sind Benutzerprofile, die prinzipiell Beiträge schreiben, die nicht für bare Münze zu nehmen sind oder provozieren sollen. Oft ist nicht zu klären, wer dahintersteckt.

In einem Fall suggerierte ein User, bereits am frühen Nachmittag während einer Auszählung Stimmen für die Europawahl ungültig zu machen. Das ist aufgrund der bis 18 Uhr laufenden Wahl allerdings gar nicht möglich, weil die Stimmzettel bis zur Auszählung nach 18 Uhr in den verschlossenen Wahlurnen bleiben. In anderen Fällen handelt es sich um Gerüchte und Falschbehauptungen, die Vorurteile bestärken oder Zweifel säen können.

Update 11.06.2024: Der #Faktenfuchs hat nach Bekanntgabe der Ergebnisse noch einmal bei der Bundeswahlleiterin und dem Bayerischen Landeswahlleiter nachgefragt, ob es rund um die Europawahl zu Manipulationsversuchen durch Wahlhelfer gekommen sei. Die übereinstimmende Antwort: Bisher lägen keine Hinweise darauf vor. Sollte so etwas in einem Wahlraum aufgefallen sei, berichtet der Wahlvorstand darüber in der "Wahlniederschrift", die dann der Gemeinde bzw. der Stadt zugeht. Danach folgt ein mehrstufiges Verfahren: Die Vorkommnisse werden als erstes in den Stadt- und Kreiswahlausschüssen thematisiert. Anschließend tagen die Landeswahlausschüsse zwischen dem 17. und 28. Juni. Alle Sitzungen sind öffentlich. Sollten aus diesen Ausschüssen wesentliche Vorfälle an die Bundeswahlleiterin herangetragen werden, informiert sie den Bundeswahlausschuss und die Öffentlichkeit im Rahmen der Bundeswahlausschusssitzung, die am 03.07.2024 stattfindet.

Mit "FCKAfD" T-Shirt dem Wahllokal verwiesen?

Ein Facebook-User berichtet, ihm sei der Zugang zum Wahllokal verweigert worden, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift "FCKAfD" trug. Erst, als er es "andersherum" angezogen habe, habe man ihn ins Wahllokal gelassen. Unter dem Post kommentierten User und vermuten, der Aufdruck auf seinem T-Shirt falle unter unzulässige Wahlpropaganda. Aber stimmt das?

Unzulässige Wahlpropaganda definiert die Bundeswahlleiterin auf ihrer Webseite als Beeinflussung von Wählern im Wahlraum durch etwa Wort, Ton, Schrift oder Bild. Auf #Faktenfuchs-Nachfrage kommentierte eine Sprecherin der Bundeswahlleiterin den konkreten Fall nicht. Um ihn abschließend einschätzen zu können, müsse man die genauen Umstände kennen, sagte sie am Telefon. Es gebe aber Regeln für solche Fälle: Grundsätzlich dürfe man auch mit Kennzeichnung für eine politische Partei auf dem T-Shirt wählen gehen.

Trotzdem müsse sichergestellt werden, dass andere Wählerinnen und Wähler nicht beeinflusst werden. Diese Entscheidung treffe aber der Wahlvorstand des Wahlbezirkes im Einzelfall, sagte die Sprecherin. In besonders schweren Fällen könne der Wahlvorstand auch Menschen aus dem Wahlraum verweisen.

Vereinzelt irreführende Bleistift-Gerüchte auf Tiktok

Auf Tiktok verbreiten sich derzeit einige Videos, in denen behauptet wird, in manchen Wahlkabinen lägen Bleistifte aus, die sich ausradieren ließen, um später Wahlzettel zu manipulieren. Dabei handelt es sich um eine alte, bei Wahlen oft wiederkehrende Behauptung, die der #Faktenfuchs bereits hier widerlegt hat.

Zunächst: Bleistifte sind gemäß Bundeswahlordnung erlaubt. Die Bundeswahlleiterin schreibt dazu: "Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche."

Auch wenn mit einem Bleistift, den man theoretisch radieren kann, das Kreuz gesetzt wird, gibt es immer noch viele Sicherheitsmechanismen gegen eine solche angebliche Manipulation. Nach der Stimmabgabe landet der Wahlzettel in der Urne. Das Öffnen der Urnen und die Auszählung am Abend geschieht dann öffentlich und unter den Augen mehrerer Wahlhelfer. Außerdem werden die Wahlzettel nach der Auszählung aufgehoben und können bei Bedarf geprüft werden.

Wählerinnen und Wähler können trotzdem auch eigene Stifte mitbringen, solange der Stimmzettel damit gut erkennbar ausgefüllt werden kann.

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