Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert rechtsextrem einstufen und damit auch beobachten. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt veröffentlicht. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht mit.
Das Verwaltungsgericht lehnte damit einen gegenteiligen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Gegen den Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist, können sie Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.
Klagen von AfD und JA abgelehnt
Der Verfassungsschutz hatte die JA im Jahr 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im April 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewehrt. Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln nun abgelehnt.
Die Beobachtung der JA durch den Verfassungsschutz diene der Aufklärung, ob eine Partei oder deren Jugendorganisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, erklärte das Gericht. Die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich dabei zur Gewissheit verdichtet.
Richter: Ausschluss "ethnisch Fremder" als zentrale Vorstellung
Die Jugendorganisation der AfD vertrete einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, erläutert das Gericht in der 70-seitigen Beschlussbegründung. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Der Ausschluss "ethnisch Fremder" sei eine zentrale politische Vorstellung der Organisation. Diese Vorstellung stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, die die prinzipielle Gleichheit der Menschen umfasse, unterstrich das Gericht.
"Massive ausländerfeindliche Agitation"
Das Grundgesetz kenne keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff ,so das Gericht. Die JA betreibe zudem "eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation", so das Gericht weiter. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als "Schmarotzer und kriminell" bezeichnet, erklärte das Gericht.
Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip, so das Gericht. Zum Ausdruck komme das etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung. Für das Gericht stehe nach einer summarischen Prüfung somit fest, "dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt".
Faeser: "Demokratie aktiv verteidigen"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, die Entscheidung des Gerichts mache deutlich, "dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben". Dagegen werde man "auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen", fügte sie hinzu. Gerade jetzt komme es "darauf an, unsere Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden, so Faeser.
Holetschek: Urteil ist "wegweisend"
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek sagte, das Urteil des Verwaltungsgerichts sei "wegweisend". Beim AfD- Nachwuchs werde "bei jungen Menschen der Keim für rechtsradikales Gedankengut gesät und gezielt weiterverbreitet". Die AfD-Jugendorganisationen müssten "flächendeckend" verboten und "Aussteigerprogramme aus dem AfD-Sumpf" diskutiert werden. Die AfD sei "ein Feind der Parlamentarischen Demokratie".
- Zum Artikel: Jugendorganisation der AfD: Keine Abgrenzung nach rechts
Mit Informationen von AFP
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