Von links: Markus Söder (CSU), Lars Klingbeil (SPD), Friedrich Merz (CDU) und Saskia Esken (SPD)
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4.3.2025 - von links: Markus Söder (CSU), Lars Klingbeil (SPD), Friedrich Merz (CDU) und Saskia Esken (SPD) unterwegs zu neuen Milliardenausgaben

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Gesetzgebung im Galopp: Der Weg zu den nötigen Milliarden

Gesetzgebung im Galopp: Der Weg zu den nötigen Milliarden

Union und SPD wollen Milliardenkredite für Verteidigung und Infrastruktur ermöglichen. Dazu soll ein Sondervermögen mit 500 Milliarden Euro geschaffen und die Schuldenbremse gelockert werden.

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"Schwimmen Sie nicht zu weit hinaus", so stimmte Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) einst die Abgeordneten vor einer Sommerpause auf einen Abbruch ihrer Urlaube und eine Sondersitzung des Parlaments ein. Eine solche Sitzung wird es nun auch geben müssen, denn Union und SPD wollen die geplante Aufweichung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben, das Sondervermögen für Infrastruktur und eine Lockerung der Verschuldungsregeln für die Bundesländer noch vom alten Bundestag beschließen lassen.

Warum die Eile?

Für die geplanten Gesetze sind Änderungen des Grundgesetzes nötig und dafür braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestages. Noch, in der alten Zusammensetzung des Parlamentes, hätten CDU/CSU, SPD und Grüne zusammen eine solche Mehrheit. Im neu gewählten Bundestag ist das nicht mehr der Fall. Er muss laut Gesetz spätestens am 25. März zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Bis dahin ist der alte Bundestag beschlussfähig.

Wie geht es nun weiter?

Union und SPD werden um die Stimmen der Grünen-Fraktion werben. Diese waren in die bisherigen Planungen für Schuldenbremse-Ausnahme und Infrastruktur-Sondervermögen zwar nicht eingebunden, stehen den Vorhaben aber inhaltlich offen gegenüber. Rechnerisch wäre eine Zweidrittel-Mehrheit auch mit der FDP-Fraktion erreichbar. Die Freien Demokraten waren aber bisher immer gegen Ausnahmen von der Schuldenbremse.

Im Video: Union und SPD einigen sich auf riesiges Finanzpaket

Union und SPD haben sich neun Tage nach der Bundestagswahl auf ein riesiges Finanzpaket verständigt.
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Union und SPD haben sich neun Tage nach der Bundestagswahl auf ein riesiges Finanzpaket verständigt.

Wie sieht der Fahrplan für die Gesetzesvorhaben aus?

Anfang nächster Woche könnten die Fraktionen der Parteien, die die Pläne unterstützen, darüber beraten. Voraussichtlich am Donnerstag der nächsten Woche wäre dann die erste Lesung der Gesetze in einer Sondersitzung des Bundestages möglich. Mit der Zweidrittel-Mehrheit würde dann zunächst ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht, um in einer weiteren Sondersitzung, im Gespräch ist dafür der 17. März, in zweiter und dritter Lesung zu beraten und die Gesetze dann zu beschließen.

Schon am 21. März könnte sich dann der Bundesrat mit den Plänen befassen – vorausgesetzt die entsprechenden Fristen werden verkürzt. Die Länderkammer kann aber auch erst später darüber beraten. Hier drängt die Zeit nicht. Wenn die geplanten Gesetze alle Hürden nehmen, wird für ihre Ausführung später zusätzliche Gesetzgebung nötig. Für die wäre dann der neue Bundestag zuständig. Allerdings brauchen Union und SPD für diese Gesetze dann keine Zweidrittel-Mehrheit mehr.

Ist das geplante Verfahren juristisch wasserdicht?

Das ist umstritten. Der Bundestag ist in seiner jetzigen Zusammensetzung rechtlich handlungsfähig und darf Gesetze verabschieden. Die neue Sitzverteilung im Parlament wird aber schon mit der Verkündung des Ergebnisses der Bundestagswahl offiziell – geplanter Termin dafür ist bereits der 14. März. Falls die Entscheidungen über die Milliarden-Ausgaben also vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden sollten, könnten diese zeitlichen Abläufe eine Rolle spielen.

Auch das Vorgehen selbst könnte rechtlich heikel sein. Hintergrund der Eile sind ja die aus Sicht von Union und SPD schwindenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Reicht das aus, um so weitreichende Gesetzesänderungen mit den damit verbundenen Auswirkungen für die Haushaltspolitik der nächsten zehn Jahre kurz vor dem Zusammenkommen des neu gewählten Parlaments durchzubringen? Dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache wird entscheiden müssen, ist sehr wahrscheinlich.

Im Video: Milliarden für Deutschland, wie viel für Bayern?

04.03.2025, Berlin: Markus Söder (l-r), Vorsitzender der CSU und Ministerpräsident von Bayern, Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union, Fraktionsvorsitzender der Union und Bundesvorsitzender der CDU, Lars Klingbeil, Fraktionsvorsitzender der SPD und Bundesvorsitzender, und Saskia Esken, Parteivorsitzende der SPD, geben eine Pressekonferenz zu den Sondierungsgesprächen zwischen der Union und der SPD. Foto: Carsten Koall/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Entwicklung bei der Koalitionsbildung

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