ARCHIV (25.04.2019) - Symbolbild Verwaltungsgericht. Bayern, Ansbach: Das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach.
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100.000 Asylklagen in Deutschland - mehr als 15.000 in Bayern

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Zahl der Asylklagen steigt massiv auf mehr als 100.000

Zahl der Asylklagen steigt massiv auf mehr als 100.000

Die Zahl der Asylklagen vor den deutschen Verwaltungsgerichten ist massiv gestiegen. 2024 gingen bei den Gerichten mehr als 100.000 Fälle neu ein – allein in Bayern waren es mehr als 15.000 neue Klagen.

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Die Zahl der Asylklagen vor Verwaltungsgerichten in Bayern ist deutlich gestiegen. 2024 gingen bei den Gerichten im Freistaat 15.278 Asylklagen ein, das sind 66 Prozent mehr als noch im Jahr 2022 (9197). Das ergab eine Umfrage der "Deutschen Richterzeitung" bei den zuständigen Ministerien der deutschen Bundesländer. Bayern liegt damit bundesweit auf dem zweiten Platz hinter dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 19.267 Verfahren.

Trendwende bei Asylverfahren - deutlicher Anstieg

Bundesweit gingen den Angaben zufolge 100.000 Fälle neu ein. 2023 waren es noch knapp 72.000 Fälle und 2022 rund 62.000. In den Jahren 2017 und 2018 hatten die Zahlen der Klagen abgelehnter Asylbewerber noch deutlich höher gelegen und waren dann gesunken - jetzt wieder eine Trendwende.

Die Verwaltungsgerichte haben jetzt wieder mit wachsenden Fallzahlen zu kämpfen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine aus Vorjahren anhängigen Asylverfahren inzwischen schneller abarbeitet. Im vergangenen Jahr waren es demnach genau 100.494 neue Hauptsacheverfahren, ein Plus von 62 Prozent gegenüber 2022. Wird das Asylgesuch vom Bundesamt für Migration nach Prüfung abgelehnt, kann die betroffene Person eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies ist festgelegt im Asylgesetz.

Gestecktes Ziel bei Verfahrenslänge klar verfehlt

10,9 Monate dauert es der Umfrage zufolge, bis Hauptsacheverfahren in Bayern erledigt sind – und damit weit über dem gesteckten Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz von höchstens sechs Monaten. Am besten steht Rheinland-Pfalz da mit einer Verfahrensdauer von 5,4 Monaten.

Baden-Württemberg (7,9 Monate), Sachsen-Anhalt (8,3) und das Saarland (8,5) liegen in Reichweite der angestrebten Bearbeitungszeit. Zwölf Länder - darunter der Freistaat - geben trotz der Fortschritte noch immer zweistellige Laufzeiten zwischen 10,9 und 24,5 Monaten (Hessen) an.

Deutscher Richterbund: Weitere Richter nötig

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, der auch die "Deutsche Richterzeitung" herausgibt, erklärte: "Die Verwaltungsgerichte kommen allmählich vor die Welle, ihre Verfahrenslaufzeiten sind deutlich rückläufig. Setzt sich der aktuell dynamische Zuwachs bei den Klageeingängen allerdings fort, könnte der Trend wieder ins Stocken geraten."

Neben einer weitergehenden Konzentration der Verfahren bei spezialisierten Asylkammern seien vor allem weitere Richter nötig, um Asylklagen zu beschleunigen.

Mit Material von dpa

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