Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter.
Schadstoff-Ausstoß: Deutschland hält EU-Richtlinie nicht ein
Das Gericht gab damit in großen Teilen einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Organisation Client Earth statt. Sie hatten sich auf eine EU-Richtlinie berufen, die konkrete Vorgaben für einen geringeren Ausstoß an Schadstoffen macht. Dabei geht es um Ammoniak, Schwefel- und Stickoxide sowie Feinstaub.
Die EU-Richtlinie hatte Deutschland verpflichtet, alle vier Jahre Luftreinhalte-Pläne vorzulegen, um die Schadstoffe gemäß den EU-Vorgaben zu reduzieren.
2021: Offenbar Zehntausende in Deutschland an Feinstaubbelastung gestorben
Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Allein durch Feinstaub starben laut Europäischer Umweltagentur (EEA) 2021 in Deutschland rund 68.000 Menschen frühzeitig. Feinstaub entsteht durch Industrieprozesse, aber auch durch Diesel- und Benzin-Pkw sowie Reifenabrieb. Jüngst zeigten zudem BR-Recherchen, wie gefährlich der sogenannte Ultrafeinstaub sein kann. Umweltschutzverbände hatten Monate am Münchner Flughafen gemessen. Die Werte liegen über den von der WHO als hoch eingestuften Werten.
Bundesregierung muss auch beim Klimaschutzprogramm nachschärfen
Das Urteil vor dem OVG Berlin-Brandenburg ist nicht die erste Entscheidung dieser Art in diesem Jahr. Erst Mitte Mai hatte das Gericht entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss.
Mit Informationen von dpa und Reuters.
Im Video: Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts zum nationalen Luftreinhalteplan
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