Symbolbild: Das Transportflugzeug A400 M der Luftwaffe
Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
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Bei einer Evakuierung aus dem Libanon könnte auch das Transportflugzeug A400 M zum Einsatz kommen.

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Wie laufen Evakuierungen von Deutschen aus Krisenregionen ab?

Wie laufen Evakuierungen von Deutschen aus Krisenregionen ab?

Die angespannte Lage in Nahost beschäftigt auch die Bundesregierung. Dort laufen die Vorbereitungen für Evakuierungsaktionen auf Hochtouren. Wie werden deutsche Staatsbürger aus Krisenregionen geholt? Und wer zahlt dafür? Die wichtigsten Antworten.

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Der Krisenstab im Auswärtigen Amt tagt. Im Verteidigungsministerium wird ebenfalls alles vorbereitet, damit im Fall einer Eskalation, also eines weiteren Kriegs im Nahen Osten, deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen die Region verlassen können. Beide Ministerien stimmen sich nach eigenen Angaben eng miteinander ab. Schon seit Tagen warnt das Außenministerium auf allen Kanälen, unter anderem auch via X oder Instagram, dass sich die Situation jederzeit verschlechtern kann.

Dringende Ausreiseaufforderung an Deutsche vor Ort

Reisewarnungen gibt es für Israel, die palästinensischen Gebiete und den Libanon (externe Links); dazu die dringende Ausreiseaufforderung für Deutsche, die sich im Libanon befinden, das Land schnell zu verlassen. Die deutsche Botschaft Beirut hat außerdem Verhaltenshinweise an diejenigen gegeben, die sich trotz der angespannten Lage dazu entscheiden, im Libanon zu bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Betroffenen bei einer weiteren Verschärfung der Lage unter Umständen einen längeren Zeitraum im Krisengebiet auf sich selbst gestellt sein werden. Es wird daher dringend dazu aufgerufen, sich für diesen Fall "ausreichend mit Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten und Bargeld für mehrere Wochen einzudecken".

Evakuierungsmöglichkeiten sind reduziert

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Situation jetzt eine andere sei als bei der letzten großen Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hisbollah 2006. Damals wurden Deutsche aus dem Libanon geholt, sie wurden auf dem Land- oder dem Seeweg außer Landes gebracht. In der aktuellen Situation ist der Seeweg nur eingeschränkt nutzbar. Das liegt unter anderem daran, dass bei einer Explosion eines Düngemittellagers im August 2020 weite Teile des Beiruter Hafens zerstört wurden.

Außerdem sind die Kapazitäten reduziert, da viele Länder versuchen, Schiffe zu chartern, um ihre Landsleute in Sicherheit zu bringen. Der Landweg über Syrien und die Türkei, der damals noch genutzt werden konnte, ist ebenfalls weitgehend versperrt. Das liegt daran, dass im libanesischen Nachbarland Syrien Bürgerkrieg herrscht und die Grenzen zur Türkei geschlossen sind. Der Flughafen von Beirut hat noch geöffnet, auch wenn mehrere Fluggesellschaften, darunter die Lufthansa, angekündigt haben, ihre Flüge dorthin vorerst einzustellen. Im Kriegsfall rechnen Experten damit, dass der Flughafen bombardiert wird und nicht mehr genutzt werden kann.

Keine "automatischen Evakuierungen"

Ohnehin sollte sich niemand "darauf verlassen, dass eine Evakuierung aus Libanon problemlos möglich sein wird", heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Eine Evakuierungsoperation sei "keine Pauschalreise mit Reiserücktrittsversicherung". Vielmehr sollten die jetzt noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten dringend genutzt werden. Die bestehen weiterhin, sind aber teuer, weil die Nachfrage das Angebot übersteigt.

Die Lufthansa schreibt auf ihrer Website, ihre regulären Flüge "aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten und nach intensiver Analyse der Lage […] von und nach Tel Aviv und Beirut bis einschließlich 12. August auszusetzen". Der Ausfall von Flügen oder die vorübergehende Schließung des Flughafens lösten jedoch nicht automatisch eine Evakuierung aus, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.

Wer zahlt bei Evakuierungen?

Wenn die Lage sich so weit verschlechtert, dass niemand mehr auf kommerziellem Weg den Libanon verlassen kann, tritt die Luftwaffe in Aktion. A400M-Transportmaschinen könnten Deutsche über die Mittelmeerinsel Zypern ausfliegen. Darauf besteht aber kein Anspruch, und es besteht auch keine Verpflichtung. Die Bundesregierung kann Deutsche im Ausland auch nicht zwingen, im Gefahren- oder Kriegsfall das Land zu verlassen. Das Auswärtige Amt warnt jedoch davor, sich auf eine Evakuierung zu verlassen: Eine Evakuierungsoperation sei mit Gefahren und Unsicherheiten verbunden und überhaupt nicht problemlos. Eine Abholung von zuhause sei nicht möglich, man müsse selbstständig zum genannten Abreiseort kommen, Haustiere könnten nicht mitgenommen werden und nur sehr wenige Gepäckstücke.

Grundlage für jegliche Rückholaktion der Bundesregierung und des Auswärtigen Amts ist § 6 Konsulargesetz. Dort steht, dass Konsularbeamte "die erforderlichen Maßnahmen treffen", um Deutschen zu helfen und Schutz zu gewähren. "Die Teilnahme an einer Evakuierung ist nicht kostenlos", erklärte eine Sprecherin des Außenministeriums, die Kosten müssten anteilsmäßig übernommen werden. Wie hoch genau dieser Anteil ist, konnte die Sprecherin nicht sagen.

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