26 Verbände haben am Donnerstag einen Reformvorschlag für eine liberalere Handhabung der Abtreibung vorgestellt. In dem selbst erarbeiteten Gesetzentwurf plädieren sie dafür, dass der entsprechende Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Ein Abbruch soll demnach bis zur 22. Woche möglich sein. Kritisiert wird der Reformvorschlag von kirchlichen Gruppen wie der Caritas und der Deutschen Bischofskonferenz. Die evangelische Kirche kann sich dagegen eine Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches vorstellen.
Kommission der Bundesregierung empfiehlt Liberalisierung der Abtreibung
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt. Zu den Verbänden, die für eine Liberalisierung sind, gehören unter anderem das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, der Deutsche Frauenrat, Doctors for Choice, Evangelische Frauen in Deutschland, Pro Familia, der Deutsche Juristinnenbund sowie Terre des Femmes.
Katholische Bischöfe für bestehende Regelung
Die katholische Kirche und viele kirchliche Vereine und Verbände sind gegen eine Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch. Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) werben mit Nachdruck für eine Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und dafür, die geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch beizubehalten. Notwendig sei ein Rechtsrahmen, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nehme.
Weiter heißt es, viele Frauen in Konfliktsituationen bräuchten Unterstützung, Schutz und Zeit, um sich entscheiden zu können. Die Beratungspflicht biete die Gewähr, dass sie durch eine Beratung in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung treffen. Zudem werde die Beratungspflicht zunehmend unverzichtbar, um Paaren zur Seite zu stehen, die durch einen pränataldiagnostischen Befund von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erführen.
Nach christlicher Überzeugung: "Gleicher Schutzanspruch"
Auch die deutschen Bischöfe sprachen sich in einer Pressemitteilung für den Erhalt der bestehenden gesetzlichen Regelung aus. "Es schützt sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau wie das ungeborene Kind und trägt der besonderen Beziehung von Mutter und Kind in der Schwangerschaft Rechnung", heißt es. Dies hätten die Bischöfe bereits mehrfach betont. Die deutsche Bischofskonferenz habe die Sorge, dass bei einer Regelung außerhalb des Strafrechts der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben wird.
"Nach unserer christlichen Überzeugung kommen diesem Leben daher der gleiche Schutzanspruch und die gleiche Würde wie dem geborenen Leben zu", schreiben die bayerischen Bischöfe und verweisen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das klargestellt habe, dass ungeborenes Leben unabhängig vom Entwicklungsstadium geschützt werden müsse. "Ein abgestuftes Lebensschutzkonzept eröffnet darüber hinaus die Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens auch in anderen Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen", schreibt die Deutsche Bischofskonferenz.
Mit Informationen der KNA
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