Ein ehemaliges Fabrikhochhaus in München, eine Ladenpassage in Nürnberg und eine Brücke in Weyarn sind unter den Neuaufnahmen in die Bayerische Denkmalliste. "Ob Bahnhof, Brücke oder Betonhochhaus: Bayern ist und bleibt vielfältig", sagt Generalkonservator Mathias Pfeil. Fast 300 Bauwerke wurden dieses Jahr in die Liste eingetragen, die inzwischen mehr als 109.000 Bau- und Kunstdenkmäler enthält. Eines der ältesten Denkmäler in Bayern ist die Römermauer in Regensburg. Sie ist fast 2.000 Jahre alt und steht schon länger auf der Liste.
Zu den jüngsten Denkmal-Bauten - und neu auf der Denkmalliste - gehört nach Angaben des Landesamtes das Edwin-Scharff-Haus in Neu-Ulm, es ist 46 Jahre alt. Zwischen 1974 und 1977 wurde das Kultur- und Tageszentrum nach den Entwürfen des Münchner Architekten Bernhard von Busse gebaut. Nach seiner jüngsten Sanierung wird es nun wieder als Veranstaltungsort genutzt.
Zeugnis der Industrie- und Wirtschaftsgeschichte Bayerns
Was ein Denkmal sein kann und was nicht, das steht im Bayerischen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler.
Zu den denkmalgeschützten Gebäuden zählt neuerdings auch das Werk 1 im Münchner Werksviertel. Heute befinden sich in dem ehemaligen Verwaltungssitz des Pfanni-Werks unter anderem Co-Working-Plätze und Büros für Start-ups. Das sechsgeschossige Scheibenhochhaus auf dem Gelände am Ostbahnhof sei ein Zeugnis der Industrie- und Wirtschaftsgeschichte Bayerns, sagt Generalkonservator Mathias Pfeil. Erhaltenswert sei zudem "die Architektur der 50er-Jahre, die hier auch noch superschön ablesbar ist." Auch denkt Pfeil an die Pfanni-Knödel.
Das Gebäude wurde von Architekt Wolfgang Klemm zwischen 1956 und 1958 entworfen. Das Werk 1 war eines der ersten Projekte des teilweise noch im Bau befindlichen Werksviertels. Wo früher Kartoffelprodukte und Schmierstoffe produziert wurden, entsteht nun ein neues Stadtviertel.
Vergleicht man Bilder von damals und heute, dann hat sich insbesondere die Umgebung verändert. Beim Gebäude selbst habe sich gar nicht so viel getan, sagt Mathias Pfeil. "Da sind sogar noch Keramikfliesen aus der damaligen Zeit drauf, die uns einfach zeigen, wie die Leute damals und heute gelebt und empfunden haben."
Aber Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude gar nicht mehr verändert werden darf. Vielmehr ist es Pfeil zufolge durchaus wünschenswert, dass Baudenkmäler genutzt und bewohnt werden. "Letztlich möchte der Denkmalschutz, dass Gebäude, die ja in der Regel älter sind, eine Zukunft haben."
Die Ostermayr-Passage in Nürnberg
Beinahe originalgetreu erhalten ist auch ein weiteres Bauwerk, das jetzt neu auf der Denkmalliste steht: Die sogenannte Ostermayr-Passage in Nürnberg befindet sich innerhalb eines in der Nachkriegszeit errichteten Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäudes. Die gut 35 Meter lange Ladenpassage sei seit den 1950er-Jahren nur wenig verändert worden, heißt es von den bayerischen Denkmalschützern. Sämtliche Schaufenster, Geländer, aber auch die Glasdächer seien noch erhalten. Damit sei sie das bayernweit höchst selten gewordene Paradebeispiel einer Großstadtpassage aus der Zeit des Wirtschaftswunders.
Mangfallsteg in Weyarn
Als Denkmal gilt jetzt zudem der im oberbayerischen Weyarn zu findende Mangfallsteg, eine 1910 erbaute Brücke für Fußgänger und Radfahrer. Er zählt zu den frühen aus Stahlbeton errichteten Brücken in Deutschland. Das Bauwerk besteht aus einer dreigeteilten Eisenbetonkonstruktion mit einem Hauptbogen von etwa 28 Metern Spannweite sowie zwei Vorbögen von jeweils etwa neun Metern Länge. Hier zeige sich die damals vergleichsweise neue Stahlbetonbauweise, zugleich seien Elemente traditioneller Eisenfachwerkbrücken erkennbar, so die Denkmalschützer.
Auch Wege können Denkmäler sein
Eine Eintragung in die Liste habe zwar nur "deklaratorische Bedeutung", sagt Generalkonservator Mathias Pfeil. Aber so wisse jeder, dass ein Bauwerk erhaltenswert sei. Ziel ist aus Sicht der Denkmalschützer, dass die historischen Besonderheiten des Gebäudes bewahrt werden. Das bedeutet, dass dem Eigentümer des Gebäudes gewisse Auflagen auferlegt werden. Es geht darum, dass Besonderheiten erhalten bleiben und für die Öffentlichkeit geschützt werden. Gleichzeitig hat ein Eigentümer Aussicht auf Fördergelder und Beratung.
Aber nicht nur Gebäude oder Bauwerke können Denkmäler werden, sondern auch Wege. So gilt nun der Fürstenansteig oberhalb von Steichbüchl im niederbayerischen Hochwald als schützenswert. Der Steig wurde lange als Handelsweg ins benachbarte Böhmen genutzt.
Der erhaltene Teil – sichtbar am Granitplattenbelag und den Randsteinen - ist im Kern mittelalterlich und wurde im 18. Jahrhundert unter Fürstbischof Leopold Ernst von Firmian ausgebaut. Eine bürgerschaftliche Initiative bemühte sich um den Erhalt der historischen Straße, hat Humus abgetragen und so die 153 Meter des Steigs wieder freigelegt.
Mit Informationen von dpa.
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