"Wicked - Die Hexen von Oz" heißt das Broadwaymusical, dessen Filmadaption seit November in US-Kinos läuft. Dazu gibt es jede Menge Merchandise-Artikel: T-Shirts, Zauberstäbe, Hexenhüte – und eine von Spielzeughersteller Mattel lizensierte Puppe, die den Barbie-Konzern jetzt vor Gericht bringen könnte. Um genau zu sein: Die Verpackung der Puppe.
Puppenverpackung mit Porno-Link
Am Dienstag reichte eine Frau aus South Carolina beim US-Bundesgericht eine Sammelklage gegen Mattel ein: Holly Ricketson hatte ihrer Tochter eine der "Wicked"-Puppen gekauft, die Tochter habe dann einen Link besucht, der auf der Verpackung angegeben war. Der aber führte nicht zur offiziellen Website des Films, sondern auf eine Pornowebsite ähnlichen Namens. Die Mutter sei entsetzt gewesen, als die Tochter ihr "hardcore-pornografische" Fotos davon zeigte.
Sammelklage beim US-Bundesgericht
Ricketson beschuldigt den Konzern, fahrlässig gehandelt und Verbraucherschutzgesetze verletzt zu haben. Sie fordert mindestens fünf Millionen Dollar Schadenersatz für alle Käufer in den USA, die "Wicked"-Puppen gekauft haben, deren Verpackung den fehlerhaften Link enthielt.
Mattel habe bereits am 11. November einen Rückruf gestartet, aber keine Rückerstattung angeboten, so die Klägerin. Laut der Nachrichtenagentur Reuters drückte der Konzern sein Bedauern aus, lehnte es jedoch ab, sich zur Klage selbst zu äußern.
Fehldruck wird zum Sammlerstück
Auf Online-Marktplätzen werden die Puppen samt Fehldruck auf der Verpackung inzwischen als "rare URL misprint" (zu deutsch etwa: seltener Weblink-Fehldruck) teils deutlich über dem eigentlichen Marktpreis gehandelt.
Der Film "Wicked" läuft bereits in deutschen Kinos und erscheint am 12. Dezember noch einmal mit den Liedern in der deutschen Musicalfassung. Ein zweiter Teil ist für das Jahr 2025 geplant.
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