Ein Barber ist kein Friseur: Das sind die Unterschiede
Bildrechte: picture alliance / AnnaStills | Anna Tolipova

Ein Barber ist kein Friseur: Das sind die Unterschiede

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Ein Barber ist kein Friseur und doch darf er manchmal frisieren

Eine Häufung von Hautpilzerkrankungen nach einem Besuch in Barbershops sorgt für Diskussionen im Netz. Viele fragen sich: Was wird in diesen Geschäften überhaupt gemacht, was dürfen sie und was nicht?

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Ein hochansteckender Fadenpilz sorgt für viel Gesprächsstoff, der Trichophyton tonsurans. Der Pilz führt zu schuppenden und teils auch eitrigen Infektionen auf dem Kopf oder im Bartbereich von jungen Männern. Fachleute machen dafür mangelnde Hygiene in Barbershops verantwortlich.

Was dürfen Barber?

In den vergangenen Jahren sind in Deutschland hunderte Barbershops entstanden, vor allem in Ballungszentren. Beliebt sind bei jungen Männern derzeit vor allem sogenannte Undercuts: Trendfrisuren, bei der die Behaarung der unteren Kopfhälfte stark gekürzt wird, während die Haare am Oberkopf länger sind.

Doch die BR24-Userin "Petsy" meint, dass Barber gar keine Haare schneiden dürfen. Und "Loewin" ergänzt, dass sich klassische Barber nur um die männliche Gesichtsbehaarung kümmern dürfen: "Bei den Koteletten ist Schluss. Da fängt die alleinige Zuständigkeit des Friseurs an."

Das ist theoretisch zwar korrekt. In der Praxis sieht es aber anders aus. Denn in Ausnahmefällen darf ein Barber auch ohne Friseurmeister Männern Haarschnitte verpassen.

Sondergenehmigungen per Gesetz für Barber

Die Handwerksordnung lässt gemäß Paragraf 8 Ausnahmen zu, etwa wenn die Ablegung einer Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder danach für den Antragssteller eine unzumutbare Belastung bedeuten. Aber auch in diesen Fällen müsse der Barber seine Kenntnisse nachweisen, etwa durch eine Prüfung oder durch Nachweise langjähriger Tätigkeit, erklärt Andreas Wagnitz, Geschäftsbereichsleiter Recht von der Handwerksammer für München und Oberbayern.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Inhaber eines Barbershops eine Friseurmeisterin oder -meister anstellt. Insofern hat der User "jobroome" recht, wenn er schreibt: "Auch in einem Barbershop können Friseure arbeiten und dann macht es schnippeldischnap und das Haar ist ab."

Innung beklagt zu viele Ausnahmen für Barber

In Ballungsräumen sei die Ausnahme eher die Regel, meint dazu Doris Ortlieb, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbands Friseure & Kosmetiker Bayern. Sie kenne keinen reinen Barbershop, der sich nur um Bärte kümmert. Im Friseurhandwerk gebe es leider auffallend viele Eintragungen in die Handwerksrollen ohne Meisterbrief, beklagt die Innung.

Um als Barber zu arbeiten, reicht in aller Regel eine Sachkundeprüfung. Auf BR24-Nachfrage bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern sind dort 25 Prozent aller Friseurbetriebe ohne Meisterprüfung eingetragen. Selbst in München gebe es keine höheren Zahlen, so Wagnitz.

Hygiene in der Friseur-Ausbildung ein Schwerpunkt

In der dreijährigen Ausbildung und der womöglich anschließenden Meisterprüfung könnten Themen schon stärker verinnerlicht werden, so Ortlieb. Als Beispiel nennt sie das Wissen um die notwendige Hygiene. Das werde auch geprüft.

Ein Grund für die Ausbreitung des Pilzes in Barbershop sind offensichtlich Rasierer, die vor Kundenwechseln nicht ausreichend gereinigt werden.

Der Landesinnungsverband unterstreicht, dass in Friseursalons nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft und der Hygieneverordnung des Landes Maschinen und Werkzeuge gereinigt werden müssen. Auch das Beurteilen der Kopfhaut gehöre dazu, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindert. Der Verband sieht den einzelnen Friseurmeister hier in der Verantwortung.

Für Kontrollen von Friseursalons und Barbershops sind die jeweiligen Landratsämter beziehungsweise in München das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Man mache immer wieder Kontrollen, ob der gemeldete Meister oder Inhaber einer Ausnahmebewilligung auch wirklich vor Ort sei. Von anderen Landratsämtern sei das eher weniger bekannt, fügt der Jurist Wagnitz hinzu.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!