Während einer Kundgebung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor dem Hauptbahnhof in Magdeburg trägt ein Teilnehmer eine orangefarbene Weste mit der Aufschrift "GDL".
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Soeren Stache

Kommt der GDL-Streik bei der Bahn trotz der Klage?

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Klage der Bahn gegen die GDL wird Streik wohl nicht verhindern

Die Lokführergewerkschaft GDL kann ab Montag wieder zu Streiks aufrufen. Die Klage der Bahn gegen die Arbeitnehmervertretung wird an der Streikbereitschaft wohl wenig ändern. Dass es gleich am Montag losgeht, ist aber eher unwahrscheinlich.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Am Wochenende läuft die Streikpause aus, die die Lokführergewerkschaft GDL sich über die Feiertage gesetzt hatte. Ab Montag, den 8. Januar, müssen Bahn-Fahrgäste jetzt wieder mit längeren Aktionen rechnen. Die Deutsche Bahn will nun aber gerichtlich prüfen lassen, ob die Gewerkschaft überhaupt tariffähig ist, also streiken darf.

Wann kommt der nächste Bahn-Streik?

Wie immer lässt sich die Lokführergewerkschaft aber nicht in die Karten schauen und verrät nichts über ihre Pläne. Recht lapidar weist ein Sprecher darauf hin, dass die Weihnachtspause am Montag auslaufe. Von da an könnte die GDL also im Fern- und Regionalverkehr bei der Bahn und einigen ihrer privaten Konkurrenten sowie bei den S-Bahnen erneut zu Aktionen aufrufen.

Zweimal hatte sie ja schon im Tarifkonflikt gestreikt – aber nur für einen Tag. Diesmal soll der Ausstand länger dauern – von bis zu fünf Tagen am Stück sprach GDL Chef Klaus Weselsky zuletzt. In einer Urabstimmung hatten sich 97 Prozent der befragten Mitglieder dafür ausgesprochen. Das schafft die rechtliche Grundlage für längere Aktionen.

Die sollen – so bestätigte ein Sprecher der GDL dem Bayerischen Rundfunk – aber mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Dass gleich am Montag die Streikplakate aufgestellt werden, ist aber wenig wahrscheinlich. Der Deutsche Beamtenbund tagt bis Mittwoch in Köln. Die GDL ist dort Mitglied und wird die an- oder abreisenden Delegierten kaum auf dem Bahnsteig stehenlassen.

Was steckt hinter der GDL-Genossenschaft für Leiharbeit?

Am Dienstag hatte in dem erbittert geführten Tarifstreit die Deutsche Bahn eine Klage beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht. Das soll feststellen, ob die GDL überhaupt Tarifverträge aushandeln und dafür zu Streiks aufrufen darf. Dabei geht es um die von der GDL initiierte Verleihfirma für das Zugpersonal namens "Fair Train". Die ist genossenschaftlich organisiert, ihre Mitglieder gehören der GDL an und in ihren Gremien sind auch Funktionsträger der Lokführergewerkschaft vertreten. Weselsky selber ist nur einfaches Mitglied.

Fair Train soll – so verkündete es die GDL letzten Herbst – Beschäftigung zu guten Bedingungen ermöglichen. Dabei werden Lokführer bei der Zeitarbeitsfirma eingestellt und an Bahn-Betreiber vermittelt. Die ersten hätten schon einen Vertrag unterschrieben, heißt es von GDL Seite. Vermittelt werden soll aber erst ab Ende März – wobei Lokführer, die bisher bei der Bahn angestellt sind, laut Gesetz erst eine Pause von sechs Monaten einhalten müssen, bevor sie als Leiharbeiter an den Konzern vermittelt werden können.

Mit der GDL hat Fair Train einen Tarifvertrag ausgehandelt. In puncto Einkommen liegt der wie bei anderen Personaldienstleistern auf Branchenniveau – also mit einer 38 statt der in den Tarifverhandlungen geforderten 35 Stunden Woche. Die Bahn fürchtet jetzt schwere Interessenskonflikte wegen der personellen Verflechtung von Fair Train und GDL. Die will sich dazu aber nicht äußern. Das Genossenschaftskonstrukt wird sie aber sicher juristisch vorab geprüft haben. Nun sind die Arbeitsgerichte am Zug.

Welche Folge hat die Klage der Bahn auf mögliche Streiks?

Es klingt nicht so, als ob die Gewerkschaft jetzt erst einmal alle ihre Streikpläne verschiebt, weil die Bahn ihre Tariffähigkeit vor Gericht prüfen lässt. Solche Verfahren dauern und werden möglicherweise am Ende erst vom Bundesarbeitsgericht geklärt werden. Das Gericht in Hessen selber hat schon darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handelt. Bei solchen Verfügungen könnte ein Arbeitsgericht die Streiks erst einmal stoppen. Dieser Weg bliebe der Bahn noch offen, ist aber ein Risiko. In vielen einstweiligen Verfügungen haben Gericht schon die Streikaktionen weiterlaufen lassen.

Die GDL trägt laut Juristen aber auch ein Risiko: geht am Ende die Bahn als Gewinner aus der Feststellungsklage hervor, wird der Gewerkschaft also die Tariffähigkeit abgesprochen, dann könnten ihre Tarifabschlüsse im Nachhinein für nichtig erklärt werden und die Bahn Entschädigung für unrechtmäßige Streiks fordern. Die GDL will sich dazu auf Nachfrage noch nicht äußern.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!