Stürme fällen Bäume: Der sogenannte "Windbruch" gehört zur Natur. In belebten Gegenden kann das aber sehr schnell gefährlich werden. So wurde vor Kurzem eine Münchnerin im Englischen Garten von einem herabstürzenden Ast schwer am Kopf verletzt.
- Zum Artikel: "Englischer Garten: Herabstürzender Ast war 18 Meter lang"
So ein Fall wirft natürlich einige Fragen auf. Hätte der Vorfall verhindert werden können? Haftet jemand für die Verletzungen und wenn ja, wer?
Regelmäßige Baumkontrolle ist Pflicht
Generell gilt: Wegen der sogenannten "Verkehrssicherungspflicht" müssen Bäume regelmäßig kontrolliert werden, um die Gefahr von herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen zu verringern. Die Verantwortung liegt dabei beim Besitzer des Baumes, aber: "Nach deutschem Schadensersatzrecht besteht eine Haftung für Schäden nur, wenn ein Verschulden des Baumeigentümers vorliegt", erklärt Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Vereins "Haus+Grund München".
Im Englischen Garten ist dafür der "Kompetenzstützpunkt Baummanagement" der Bayerischen Schlösserverwaltung zuständig. Professionelle Baumkontrolleure untersuchen die Bäume im englischen Garten einmal jährlich auf Schäden – etwas häufiger als nötig: Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, wie oft Kontrollen stattfinden müssen. Je nach Zustand und Alter der jeweiligen Bäume werden ein bis drei Jahre empfohlen.
Auch im eigenen Garten braucht es eine regelmäßige Sichtkontrolle. Hier reicht es dagegen oftmals, als Besitzer auf offensichtliche Schäden zu achten: Faulstellen, morsche Äste oder Pilzfruchtkörper zum Beispiel. Rudolf Stürzer erklärt: "Wenn ich aber selber Gefahr feststelle, muss ich gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten", eine professionelle Baumkontrolle also.
Wird dabei festgestellt, dass vom Baum eine Gefahr ausgeht, müssen schnell Maßnahmen ergriffen werden. Das kann je nach Situation Verschiedenes bedeuten: vom Aufstellen einer Warntafel bis zum Fällen des Baumes.
Wann haftet der Baumbesitzer?
Wird jemand durch einen Baum verletzt, prüfen Sachverständige zunächst, ob der Schaden vorhersehbar war. Der Baumeigentümer ist also noch nicht sofort haftbar. Eine Schuld besteht erst, wenn er, beziehungsweise ein Baumkontrolleur, die Gefahr im Vorhinein erkennen und abwenden kann.
Wenn der Besitzer des Baumes seiner Kontrollpflicht also nicht nachkommt und jemand verletzt wird, dann kann ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Meistens führt das zu Schadensersatzzahlungen. "Aber das viel gravierendere ist die zivilrechtliche Haftung: Wenn jemand schwer verletzt wird, dann muss der Schädiger (der Baumbesitzer, der nicht ausreichend kontrolliert hat, Anm. d. Red.) vielleicht Schmerzensgeld zahlen."
Für Baumbesitzer ist es also wichtig, regelmäßige Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen und diese auch gut zu dokumentieren. Stürzer empfiehlt Hausbesitzern außerdem eine Eigentümer-Haftpflichtversicherung.
In München und anderen Städten müssen Baumbesitzer übrigens aufpassen. Mancherorts gilt eine strenge Baumschutzverordnung. Bäume dürfen ab einem gewissen Umfang (München: 80, bald 60 cm) nicht ohne Genehmigung gefällt werden. "Deswegen sollte man möglichst einen Mitarbeiter der Naturschutzbehörde dazu ziehen, damit er sich das anschaut. Sonst können Bußgelder drohen", so Stürzer.
Wenn der Waldspaziergang riskant wird
Natürlich lässt sich das Risiko für herabstürzende Äste nie vermeiden. Ab einer Windstärke der Stufe acht auf der Beaufortskala, also mindestens 62 km/h, stehen Baumbesitzer normalerweise nicht mehr in der Verantwortung. Man spricht hier von einer "höheren Naturgewalt". Als Faustregel erkennt man diese Windstärke daran, dass der Wind kleine Zweige von den Bäumen bricht.
Bei Stürmen oder starkem Wind sollte man deswegen auf Waldspaziergänge verzichten. Aber auch danach ist das Risiko erhöht. Noch mehrere Tage nach einem Sturm können umgeknickte Bäume unter Spannung stehen oder entwurzelt an andere Bäume gelehnt sein. Wenn sie dann plötzlich in Bewegung geraten, können Vorbeigehende ernsthaft verletzt werden.
Im Video: Ast verursacht Großeinsatz im Englischen Garten
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