Künstliche Intelligenz (KI) ist ein fester Bestandteil in der Arbeitsweise vieler Studierender. An den Hochschulen sind mittlerweile zahlreiche Software-Angebote und -Werkzeuge mit KI im Einsatz, zum Beispiel der Alleskönner ChatGPT, die Übersetzer-Software grammarly oder das Programm elicit, das die Literatursuche vereinfacht.
KI einbinden und Ergebnisse kritisch hinterfragen
Die Anwendung dieser digitalen Assistenten ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt. Die Technische Hochschule Ingolstadt zum Beispiel hat allen Studierenden einen Zugang zu der neuen, kostenpflichtigen Version GPT-4 von ChatGPT ermöglicht. Informatikprofessor Hans-Joachim Hof sagt, dass die Hochschule den Einsatz von KI nicht verbieten, sondern einen verantwortungsvollen Umgang damit beibringen will: "Wir möchten kritisches Denken unterrichten, um die Ergebnisse reflektieren zu können und natürlich auch Quellenkritik, also die Frage zu stellen: Wo kommen die Ergebnisse her und sind sie sinnvoll? Das sind auch die klassischen akademischen Tugenden, die man lernen muss, um sinnvoll mit solchen Sachen zu arbeiten."
KI kann eigene Gedanken in der Seminararbeit nicht ersetzen
Selbst in Seminararbeiten ist ChatGPT an der technischen Hochschule Ingolstadt erlaubt, bringt aber meistens nicht viel. Der Schwerpunkt der Hochschule liegt auf Wirtschaft und Technik. In der Informatik zum Beispiel gebe es wenig Möglichkeiten, eine ganze Arbeit damit zu erzeugen, sagt Hof. Hier würde meist ein bestehendes System verbessert oder ein neues System entwickelt. Die dafür notwendigen Gedankengänge könne KI nicht durchführen.
In den Geisteswissenschaften ist KI jedoch durchaus in der Lage, auch unerlaubt eine Hausarbeit oder eine ganze Bachelorarbeit zu verfassen. Für Professorinnen und Professoren ist kaum möglich, dies zu erkennen oder zu überprüfen. Trotzdem sei ein Verbot von KI auch hier nicht sinnvoll, sagt Sonia Hetzner vom Institut für Lern-Innovation der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Bei vielen wissenschaftlichen Arbeiten sei dies schon über die sogenannte Eigenständigkeitserklärung klar geregelt: "Das heißt, wenn ich eine Hausarbeit, eine Masterarbeit oder eine Bachelorarbeit verfasse, unterschreibe ich, dass ich alles eigenständig entwickelt und umgesetzt habe."
Mündliche Prüfungen als KI-Kontrolle
Wenn Professoren entscheiden, dass KI eingesetzt werden darf, müssen die Spielregeln genau festgelegt werden. Das heißt, die oder der Studierende muss Texte wie Zitate kennzeichnen, die die Künstliche Intelligenz erzeugt hat, oder angeben, ob sie oder er KI zum Beispiel für die Struktur eingesetzt hat oder zur Prüfung der Rechtschreibung. Immer wichtiger wird dabei auch die mündliche Verteidigung einer Arbeit, sagt Hetzner. Sie dient als Kontrolle, wie der Studierende die Arbeit verstanden hat, wie er die Inhalte wiedergeben kann und wie er auch auf bestimmte Fragen reagiert.
Problematisch sind unbeaufsichtigte Online-Prüfungen, wie sie im Zuge der Corona-Pandemie entstanden sind. Denn hier können Studierende unbemerkt von der KI Gebrauch machen. Entweder schafft man diese Art der Prüfung also in Zukunft ab, oder die Dozenten stellen die Fragen so, dass die KI darauf keine Antworten hat. Einig sind sich alle: KI wird nicht mehr verschwinden. Besser also, man findet einen guten Umgang damit.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!