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Rückschlag für Curevac im Impfstoff-Patentstreit mit Biontech

Rückschlag für Curevac im Impfstoff-Patentstreit mit Biontech

Das Biotechunternehmen Curevac muss im Patentstreit mit seinem Rivalen Biontech einen Rückschlag einstecken. Das Bundespatentgericht erklärte jetzt ein von Curevac beanspruchtes Patent für nichtig.

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Im Streit mit dem Konkurrenten Biontech hat das Unternehmen Curevac vor dem Bundespatentgericht in München eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Patent zu Impfstoffen, das das Europäische Patentamt Curevac erteilt hatte, gelte nicht in Deutschland, sagte der Vorsitzende Richter Walter Schramm.

Curevac wirft Biontech Patentverletzung vor

Curevac-Aktien brachen daraufhin im deutschen Börsenhandel um mehr als 40 Prozent ein. Curevac kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung vor dem Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.

Die Mainzer Firma Biontech war mit ihrem Covid-19-Impfstoff bekannt geworden, den das Unternehmen mit seinem Partner Pfizer in der Corona-Pandemie milliardenfach verkauft hat. Der Konkurrent Curevac wirft Biontech vor, damit Patente des Tübinger Unternehmens verletzt zu haben und reichte im Sommer 2022 Klage beim Landgericht Düsseldorf ein. Biontech weist die Vorwürfe zurück und lässt prüfen, ob diese Schutzrechte überhaupt gültig sind.

Urteilsbegründung soll später nachgeliefert werden

In dem Münchner Prozess ging es um eine Klage von Biontech gegen Curevac. Biontech forderte darin, ein Patent von Curevac zu Impfstoffen für nichtig erklären zu lassen. Nach Ansicht von Biontech hat das Europäische Patentamt das Schutzrecht im Jahr 2010 zu Unrecht erteilt. Denn das patentierte System zur genetischen Vakzinierung beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Biontechs Argument stieß bei den Richtern auf offene Ohren. "Wir sind vorläufig der Auffassung, dass es an der erfinderischen Tätigkeit fehlen dürfte", hatte Richter Schramm in der Verhandlung gesagt. Die Curevac-Anwälte konnten die Richter in der Fachdiskussion mit den Biontech-Anwälten an diesem Dienstag offenkundig nicht vom Gegenteil überzeugen.

Die Urteilsbegründung will das Gericht wie üblich erst später nachliefern. Curevac verwies darauf, dass die Verfahren zu den sieben verbliebenen Schutzrechten von Curevac fortgesetzt würden und von dem Urteil nicht betroffen seien.

Moderna sieht Patente ebenfalls verletzt

Biontech begrüßte die Entscheidung des Bundespatentgerichts, "die unseren Standpunkt in Patentfragen unterstreicht und deutlich macht, dass unsere Forschungsarbeit originär ist." Die heutige Entscheidung sei "ein wichtiges Signal, denn wir sind der Meinung, dass dieses Patent von Curevac nie hätte erteilt werden dürfen, weil es die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt".

Neben Curevac klagt auch der Rivale Moderna, der ebenfalls seine Patente durch den Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer verletzt sieht. Biontech hat auch hier die Vorwürfe zurückgewiesen.

Curevac hatte argumentiert, Biontech habe bei seinem Impfstoff Comirnaty von der Pionierarbeit der Tübinger profitiert. Bei seinem eigenen ersten Covid-Impfstoff musste Curevac in der Pandemie allerdings mangels Wirksamkeit den Stecker ziehen. "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir als Pioniere der mRNA-Technologie und durch unsere andauernde Innovation auf diesem Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und wirksamen Corona-Impfstoffen geleistet haben", sagte Vorstandschef Alexander Zehnder nach dem Urteil.

Mit Informationen von Reuters

Im Audio: Wie wirkungsvoll ist mRNA-Technologie gegen Krebs?

Impfspritze auf Impfausweis mit dem Schriftzug Krebs
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Auf Impfstoffen, die vor Krebs schützen oder die Krankheit therapieren können, ruhen große Hoffnungen.

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