Der Nürnberger Reichswald gilt als die grüne Lunge der Stadt und des Umlands, ist Bannwald und Vogelschutzgebiet, aber: Für den geplanten 9-spurigen Ausbau der A9 zwischen den Autobahnkreuzen Nürnberg und Nürnberg-Ost sollen 22 Hektar des Waldes gerodet werden. Der Widerstand gegen das Vorhaben formiert sich schon länger. Am Mittwoch haben Naturschützer nun 3.170 sogenannte Einwendungen gegen die Pläne an die Regierung Mittelfranken in Ansbach übergeben.
Sorge vor Verschärfung der Klimakrise
Seit Anfang Februar sammelten der Bund Naturschutz und das Bündnis "Rettet den Reichswald" die Einwendungen gegen den achtspurigen Ausbau. Die Naturschützer kritisieren unter anderem, dass durch den Waldverlust bei gleichzeitiger Neuversiegelung und einer Erhöhung des Verkehrs die Klimakrise verschärft werde.
Zwar sei eine Ersatzaufforstung geplant. Doch das sei nicht das gleiche wie ein alter Wald, wie Tom Konopka, der Regionalreferent für Mittelfranken im Bund Naturschutz, in einem BR-Interview erklärt hatte. Es brauche mindestens 80 bis 100 Jahre, bis der aufgeforstete Wald von vergleichbarer Qualität sei, wie der seit Jahrhunderten gewachsene Wald. Der Waldverlust reduziere außerdem die Lebensräume von bedrohten Tierarten wie dem Schwarzspecht.
Bund Naturschutz fordert Stopp des Projekts
Die geplante Baumaßnahme sei im Bundesverkehrswegeplan nur als "Weiterer Bedarf" eingestuft und sei damit nicht finanzierbar. Das Projekt müsse sofort und endgültig gestoppt werden. Hintergrund des Verfahrens ist der Antrag der Autobahn GmbH für den achtspurigen Ausbau der A9 zwischen den Autobahnkreuzen Nürnberg und Nürnberg-Ost.
Schon 2018 hatte der Bund Naturschutz davor gewarnt, den Reichswald weiter zu roden. Auch damals waren es Bau- und Verkehrsprojekte, von denen inzwischen einige umgesetzt worden sind, andere sind mittlerweile Geschichte. So waren erst im vergangenen Jahr mehrere Bereiche des Lorenzer Reichswalds im Gespräch als Standort für den Neubau eines ICE-Instandhaltungswerks. Favorit war lange Zeit ein Gelände am Bahnhof in Fischbach – nicht weit von der Stelle entfernt, um die es jetzt wieder geht.
Was bedeutet Einwendung gegen behördliche Beschlüsse?
Der Rechtsbegriff der Einwendung wird unter anderem verwendet, wenn gegen behördliche Beschlüsse vorgegangen werden soll. Auf der Webseite Juraforum.de wird dies wie folgt erklärt: "Beispielsweise, wenn ein Planfeststellungsverfahren ausgelegt wird und die Bürger aufgefordert sind, ihre Einwände dagegen zu erheben. Diese muss immer fristgerecht erfolgen und ist meist Voraussetzung für eine eventuell anschließende Klage. Im Rahmen einer solchen Einwendung ist es erforderlich, dass der Einwendende alle Fakten und Argumente gegen das entsprechende Verfahren vorbringt. Denn nur die Argumente, gegen die er Einwände vorgebracht hat, sind nötigenfalls vor Gericht klagerelevant. Hat er nicht gegen alle Fakten eingewendet, können diese vor Gericht nicht berücksichtigt werden."
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