Ein Mann hält eine Mappe von der Jobmesse für Geflüchtete in Berlin in der Hand. Darauf steht: Wir suchen dich
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Symbolbild: Mappe einer Jobmesse für Geflüchtete in Berlin

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Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen

Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen

Deutschland braucht Fachkräfte. Gezielt wird im Ausland um sie geworben. Aber auch Geflüchteten steht der Arbeitsmarkt hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen offen. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: Stadt Land Leute am .

Die Babyboomer gehen in Rente und in Deutschland fehlen in Zukunft mehr und mehr Arbeitskräfte. Deswegen sollen Fachkräfte aus dem Ausland angeworben und mit dem Job-Turbo Geflüchtete schneller im Arbeitsmarkt integriert werden, so das Bundesarbeitsministerium. Der Weg in den Arbeitsmarkt sei für Geflüchtete jedoch weiter steinig, kritisiert der Verein Pro Asyl.

Geflüchtete: Arbeitsverbot in den ersten drei Monaten

In den ersten drei Monaten dürfen Asylbewerber nicht arbeiten, informiert das Bundesarbeitsministerium. Dieser Zeitraum verlängert sich auf sechs Monate, wenn die Geflüchteten in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtend wohnen müssen. Danach brauchen Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde. Ist das Asylverfahren abgeschlossen, hängt es vom Aufenthaltsstatus ab, ob geflüchtete Menschen eine Arbeit aufnehmen dürfen oder nicht.

Geduldete brauchen eine Arbeitserlaubnis

Anerkannte Flüchtlinge sind deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt und können sofort eingestellt werden. Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können, weil zum Beispiel Dokumente fehlen, sind Geduldete. Sie brauchen weiterhin eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde. Der Verein Pro Asyl kritisiert unter anderem, dass freie Termine bei der Ausländerbehörde knapp seien und die Bearbeitungszeiten zu lange dauern – häufig sei das Jobangebot dann wieder weg. Geduldete dürfen zudem nicht arbeiten, wenn sie nicht ausreichend bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung mitwirken.

Kein Job für abgelehnte Asylbewerber

Abgelehnte Asylbewerber dürfen in Deutschland nicht arbeiten. Auch Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Senegal und Serbien, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, dürfen in Deutschland keine Arbeit aufnehmen.

Geflüchtete aus der Ukraine

Für Geflüchtete aus der Ukraine gelten andere Regeln. Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat die Europäische Union erstmals die Massenzustromrichtlinie aktiviert. Ukrainische Geflüchtete müssen demnach nicht das Asylverfahren durchlaufen und können in Europa sofort auf Jobsuche gehen. Laut Pro Asyl bleibt jedoch die Herausforderung, die Zeugnisse und Abschlüsse aus den Herkunftsländern in Deutschland anzuerkennen.

Fachkräfte aus dem Ausland

Für Menschen aus dem Ausland, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, gibt es verschiedene Regelungen, so das Bundesarbeitsministerium: EU-Bürger können jederzeit nach Deutschland einreisen und arbeiten – für sie gilt die sogenannte Freizügigkeit. Menschen aus Drittstaaten können über die Blaue Karte EU nach Deutschland kommen, sofern sie Akademiker sind und ein festes Jobangebot haben. Fachkräfte mit Berufsabschluss und Berufserfahrung, die bereits ein Arbeitsangebot haben, dürfen ebenfalls einreisen.

Wer einen Hochschul- und Berufsabschluss in der Tasche hat, aber noch kein Jobangebot, der kann über die Chancenkarte nach Deutschland kommen und bis zu einem Jahr nach einer Arbeit suchen. Voraussetzung sind deutsche Sprachkenntnisse und ausreichend finanzielle Mittel: 13.092 Euro auf einem Sperrkonto pro Person oder der Nachweis einer Arbeit in Deutschland mit 20 Wochenstunden.

Deutschland ist ein Einwanderungsland

Vor mehr als 20 Jahren fand in Deutschland ein grundlegendes Umdenken statt. Erstmals galt Deutschland als Einwanderungsland. Eine "historische Zäsur", so der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1.1.2005 in Kraft trat, wurden der Fachkräftezuzug und das Asylverfahren neu geregelt. Im Laufe der Zeit wurde es durch weitere Gesetze und EU-Regelungen ergänzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg wurde zur zentralen Migrationsbehörde des Bundes. Auch das Thema Integration rückte erstmals in den Fokus. Das BAMF organisiert etwa auch das Sprachkursangebot.

Mit dem Zuwanderungsgesetz verband Schily die Hoffnung, gesellschaftlichen Frieden zu stiften. Es bestehe immer die Gefahr, dass das Thema Migration zum Gegenstand demagogischer Verzerrungen und ressentimentgeladener Debatten werde, warnte er bei der Verabschiedung des Gesetzes.

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