AfD bestätigt Immunitätsaufhebung von Hahn und Storm
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"Abwegig": AfD bestätigt Immunitätsaufhebung von Hahn und Storm

Gestern hat der Landtag die Immunität von zwei Abgeordneten der AfD-Fraktion aufgehoben. Heute bestätigt die AfD, dass es sich um Ingo Hahn und Ramona Storm handelt. Gleichzeitig weist die Fraktion die Vorwürfe als "abwegig" zurück.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Bei den beiden AfD-Abgeordneten, deren Immunität der Landtag gestern aufgehoben hatte, handelt es sich um den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Ingo Hahn aus dem Stimmkreis Bad-Tölz/Wolfratshausen sowie die Abgeordnete Ramona Storm aus Aschaffenburg. Das bestätigte die AfD dem BR am Donnerstag Nachmittag. Auch zu den Hintergründen äußerte sich die AfD-Fraktion: Demnach werde Ingo Hahn Urheberrechtsverletzung vorgeworfen und Storm die Verbreitung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

Mit den Stimmen aller Parteien - bis auf einer - hatte der Landtag gestern die Immunität zweier AfD-Abgeordneter aufgehoben. Die AfD-Fraktion stimmte gestern gegen die Aufhebung der Immunität. Die Vorwürfe seien "abwegig", so die Fraktion.

AfD-Fraktion äußert sich zu den Vorwürfen

Ingo Hahn soll demnach einen Redeausschnitt der Freie-Wähler-Abgeordneten Gabi Schmid manipuliert und inhaltlich verfälscht ins Netzt gestellt haben. Die AfD-Politikerin Ramona Storm, die seit vergangenem Herbst im Landtag sitzt, soll ein Video mit verfassungsfeindlichen Parolen in den sozialen Medien verbreitet haben.

Die Hintergründe dazu sind allerdings umstritten: Laut AfD soll ein AfD-Gegner bei einer Wahlkampfveranstaltung aus Protest den Hitlergruß gezeigt hatte haben. Storm soll anschließend ein Video davon gepostet haben.

AfD: Video-Post von Storm war Akt "staatsbürgerlicher Aufklärung"

Die AfD-Fraktion weist beide Immunitätsaufhebungen als strafrechtlich unbegründet und die Vorwürfe als "abwegig" zurück. Ramona Storm habe der AfD zufolge mit dem Video keine Kennzeichen verfassungswidriger Symbole verbreiten wollen, sondern zur "staatsbürgerlichen Aufklärung" beitragen.

Eine "eindeutige Distanzierung" gehe aus einem entsprechenden Begleittext hervor. Die beiden betroffenen AfD-Abgeordneten wollten sich auf Anfrage nicht äußern.

SPD: Immunitätsaufhebung für juristische Aufarbeitung nötig

Mit der Aufhebung der Immunität kann die Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehlsantrag bei Gericht stellen. Das Gericht wiederum entscheidet, ob es die Anträge annimmt oder ablehnt.

Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der SPD, der im Verfassungsausschuss sitzt und für die Immunitätsaufhebung gestimmt hat, betont, dass es hierbei nur um eine juristische Aufarbeitung der Sachverhalte gehe. Für beide Abgeordnete gelte aktuell die Unschuldsvermutung.

Immunität schon öfter aufgehoben - auch bei Grünen

Ende April hatte der Landtag bereits die Immunität des jüngsten Abgeordneten, Daniel Halemba (AfD), aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte diesen Schritt beantragt und anschließend Anklage erhoben. Halemba wird Geldwäsche, versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher terroristischer Organisationen vorgeworfen.

Auch die Immunität von Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, wurde Anfang 2020 bereits aufgehoben. Sie hatte bei einer Demo vor einigen Jahren NPD-Anhängern den Mittelfinger gezeigt und nach einer Strafanzeige 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation gezahlt.

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