Fünf Jahre ist es inzwischen her, dass die Soko Tierschutz grausame Videos aus Viehbetrieben im Allgäu veröffentlicht hat. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten daraufhin auf fünf Milchviehbetrieben im Allgäu. Auch bedingt durch die Corona-Pandemie zieht sich die gerichtliche Aufarbeitung allerdings immer noch hin.
Zunächst hatten Verfahren Vorrang, in denen es um deutlich höhere Haftstrafen geht, wie zum Beispiel Mord. Die muss das Landgericht vorziehen, bei Verstößen gegen den Tierschutz sind maximal drei Jahre Gefängnis möglich. Die Veterinäre mussten außerdem für jedes Tier ein eigenes Gutachten erstellen, um die Frage zu klären, woher stammen die Verletzungen? Sind es tatsächlich Zeichen der Vernachlässigung oder stammen sie vielleicht auch von Rangkämpfen unter den Kühen?
Befangenheitsanträge sorgen für weitere Verzögerung
Der als erstes aufgedeckte Fall sollte bereits im Oktober 2023 vor Gericht kommen, doch die Anwälte der beiden Hauptangeklagten, ein Landwirt und sein Sohn, stellten Befangenheitsanträge gegen die Richter. Deshalb teilte das Landgericht Memmingen den Prozess auf. Die beiden Chefs müssen sich erst nächstes Jahr vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen zwei ihrer Angestellten wurde geführt. Sie hatten Tierschutzverstöße eingeräumt und indirekt ihre ehemaligen Vorgesetzten belastet. Sie hatten zum Beispiel für kranke Kühe keinen Tierarzt geholt, weil das schlichtweg zu teuer gewesen sei. 28 Tiere mussten deshalb erheblich leiden. Diese Mitarbeiter wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Speziellere Kontrollen als Konsequenz
Als Konsequenz aus dem Tierschutzskandal hat die sogenannte Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen inzwischen in Buchloe eine Zweigstelle eröffnet, die sich speziell um große Betriebe ab 600 Rinder kümmert. Die normalen Veterinärämter waren mit der Kontrolle von solch großen Höfen schlicht überfordert. In Bad Grönenbach wurde auch ein Veterinär direkt auf den betroffenen Höfen eingesetzt.
Tierschützer mit Aufarbeitung zufrieden
Der Bauernverband hatte wiederholt betont, dass es sich um Einzelfälle handle, verweist aber auch darauf, dass es ganz gezielte Hilfsangebote gibt. Sollte ein Hof zwischenzeitlich in Not geraten, weil zum Beispiel ein Familienmitglied schwer krank wird und einfach nicht mehr im Stall helfen kann, gebe es Unterstützungsmöglichkeiten vom Verband.
Bei den Landwirten in der Region herrschte nach den Vorfällen erst einmal große Verunsicherung. Die Tierschützer und Tierrechtsaktivisten sind mit der juristischen Aufarbeitung bislang sehr zufrieden. Das Landgericht Memmingen hat einen Landwirt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. In der Vergangenheit gab es von anderen Gerichten eher Geldstrafen.
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