Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park zum Amtsgericht Aschaffenburg - zur Vorführung beim Haftrichter.
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Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) zum Amtsgericht Aschaffenburg - zur Vorführung beim Haftrichter.

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Angriff in Aschaffenburg: Tatverdächtiger muss in Psychiatrie

Angriff in Aschaffenburg: Tatverdächtiger muss in Psychiatrie

Nach dem Messerangriff in Aschaffenburg wird der mutmaßliche Täter in einer Psychiatrie untergebracht. Das gaben Staatsanwaltschaft und Polizei bekannt. Eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht habe eine entsprechende Unterbringung angeordnet.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Nach der Messerattacke von Aschaffenburg mit zwei Toten hat eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht eine Unterbringung des Verdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das gaben die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und das Polizeipräsidium Unterfranken in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Demnach ordnete die Richterin an, dass der Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung in eine psychiatrische Klinik kommt. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hat sich der 28-Jährige zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Hintergründe zur Tat noch unklar

Der Afghane soll am Mittwochmittag in einem Park der Stadt einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet haben - völlig unvermittelt und gezielt, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schilderte.

Zudem verletzte der Angreifer ein zweijähriges Mädchen, das aus Syrien stammt, schwer. Es sei mit drei Messerstichen im Halsbereich ins Klinikum Aschaffenburg gebracht worden, sagt Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Dort sei auch ein 72-Jähriger, der Stichverletzungen im Brustkorb erlitten hatte, operiert worden. Zudem hatte sich eine 59-jährige Erzieherin auf der Flucht vor dem Täter den Arm gebrochen und wurde ebenfalls in die Klinik gebracht. Alle seien, so Gerlach, außer Lebensgefahr.

Langes Vorstrafenregister

Die Hintergründe der Attacke sind bisher noch unklar. Der Verdächtige soll in psychiatrischer Behandlung gewesen sein. Bei Polizei und Justiz war der Mann wegen mehrerer Ermittlungsverfahren gegen ihn bekannt - auch wegen Gewaltdelikten. Wie eine Justizsprecherin mitteilte, erging am Amtsgericht Schweinfurt nach einer tätlichen Auseinandersetzung in einem Anker-Zentrum, also einer Aufnahmestelle für Asylbewerber, im März 2023 ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe gegen den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Einen weiteren Strafbefehl habe er vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Betrugs erhalten, weil er mit einem falschen Fahrschein erwischt worden war. Am Gericht in Schweinfurt ist darüber hinaus ein Verfahren anhängig wegen Sachbeschädigung in einem Anker-Zentrum im Januar 2024.

Außerdem laufen den Angaben zufolge zwei weitere Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Bei der Tat soll der Mann unter dem Einfluss von Cannabis gestanden haben. Dieses Ermittlungsverfahrens sei noch nicht abgeschlossen, weil die Behörde die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens beauftragt habe. Dieser Auftrag sei aber zunächst ausgesetzt worden, weil die Zentrale Ausländerbehörde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte, der Beschuldigte wolle freiwillig ausreisen.

Im Juni 2024 soll sich der Mann am Hauptbahnhof in Aschaffenburg schließlich vor zwei Polizeibeamten an einem Bahnsteig vollständig ausgezogen und einen Streugutbehälter beschädigt und im August in Alzenau randaliert und ein Auto demoliert haben. Nachdem die Polizei eingetroffen war, soll er immer wieder seinen Kopf gegen den Boden geschlagen haben. Als er daraufhin in die Klinik gebracht wurde, soll er Rettungssanitäter und Polizeibeamten getreten haben. Ein weiteres Verfahren werde von der Amtsanwaltschaft Frankfurt geführt, teilte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit.

Tatverdächtiger stand unter Betreuung

In keinem der Verfahren seien die Voraussetzungen für einen Haftbefehl gegeben gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit - auch nicht für eine strafrechtliche einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Wie die Sprecherin des Amtsgerichts Aschaffenburg weiter mitteilte, stand der Tatverdächtige jedoch seit dem 9. Dezember 2024 unter Betreuung, da er "aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, seine Angelegenheit rechtlich zu besorgen". Der Beschluss sollte für drei Jahre gelten.

Der Mann hatte jedoch keinen Kontakt zu seiner Betreuerin, wie das Amtsgericht Aschaffenburg dem BR bestätigte. Zu einem vereinbarten Termin mit der Betreuerin sei er nicht erschienen. Weitere Versuche der Kontaktaufnahme seien erfolglos gewesen, so das Amtsgericht in einer Mitteilung. Zweimal - im Januar und im Mai 2024 - war er den Angaben zufolge von der Polizei in der Psychiatrie untergebracht worden.

Mit Informationen von AFP, dpa und epd.

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