Auf einem Schild steht "Universität Bayreuth". Im Hintergrund laufen zwei Studentinnen.
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Weil bei einer Veranstaltung in Bayreuth antiisraelische und antisemitische Äußerungen gefallen sein sollen, ermittelte die Staatsanwaltschaft.

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Antisemitismus-Vorwurf an Uni Bayreuth: Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat die Ermittlungen im Fall der umstrittenen Podiumsdiskussion an der Uni Bayreuth eingestellt. Demnach habe sich kein Anfangsverdacht dazu ergeben, dass bei der Veranstaltung antisemitische Äußerungen gefallen seien.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im Fall der umstrittenen Podiumsdiskussion an der Uni Bayreuth im Februar hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. In einer Mitteilung vom Dienstag heißt es, es gebe keinen Anfangsverdacht dafür, dass strafbare anti-israelische Äußerungen gefallen seien.

Antisemitismus-Vorwurf nach Podiumsdiskussion an Uni Bayreuth

Die Hochschulgruppe "The Olive Branch" hatte mit Genehmigung der Uni am 8. Februar die Diskussionsveranstaltung "Ein Aufruf zur Freiheit für Palästina" durchgeführt. Nach Auskunft des Jungen Forums der Deutsch-Israelitischen Gesellschaft soll dabei antiisraelische und antisemitische Hetze betrieben, das Existenzrecht Israels in Abrede gestellt und die israelkritische BDS-Kampagne aktiv beworben worden sein. BDS steht für "Boycott, Divestment and Sanctions" (Boykott, Desinvestition und Sanktionen). Die Kampagne fordert einen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Boykott Israels.

"Kein Anhaltspunkt für strafbare Äußerungen"

Im Rahmen der Ermittlungen hat die Kripo nun mehrere Teilnehmer der Veranstaltung zu den im Raum stehenden Vorwürfen befragt. Dabei habe sich kein Anhaltspunkt für strafbare Äußerungen ergeben, so die Staatsanwaltschaft.

Kurz nach der Diskussion hatte sich die Uni Bayreuth bereits öffentlich zum Thema geäußert. Demnach hätten die Verantwortlichen der Uni bereits im Vorfeld die veranstaltende Hochschulgruppe "The Olive Branch" darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung nicht im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen dürfe. Zudem dürften Aussagen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Veranstalter hätten daraufhin versichert, keine einseitigen Ideologien fördern zu wollen. Vielmehr sollten unterschiedliche Haltungen integriert werden.

Laut Hochschule berichteten auch Teilnehmer der Veranstaltung im Nachgang von einem geordneten Verlauf. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft hatte die Hochschule daraufhin aufgefordert, sich öffentlich stärker zu positionieren. "Wir haben keine 'antisemitischen und israelfeindlichen Exzesse zugelassen'", hieß es daraufhin unter anderem in einem Schreiben der Universität wörtlich.

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