Ein Arzt unterhält sich mit einer Patientin
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Kassenärzte sprechen sich für Ausfallgebühren aus, wenn Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen

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Arzttermin geschwänzt: Strafgebühren für Patienten sinnvoll?

Arzttermin geschwänzt: Strafgebühren für Patienten sinnvoll?

Immer wieder erscheinen Patienten nicht zu vereinbarten Terminen. Für Ärzte ist das ärgerlich, da ein Ausfall finanzielle Folgen mit sich bringt. Kassenärzte haben sich jetzt für Ausfallgebühren ausgesprochen. Rechtlich ist das aber nicht so einfach.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

Ob beim Zahnarzt, dem Orthopäden oder der Hautärztin: Wer einen Termin will, muss unter Umständen ganz schön lange warten. Gleichzeitig beklagen aber auch viele Arztpraxen, dass Patientinnen und Patienten, die einen Termin haben, nicht wie vereinbart erscheinen.

Zahnarzt Martin Butz aus München kennt das Phänomen und wünscht sich mehr Fairness. "Wenn wir uns die Zeit für die Patienten reservieren und die Ressourcen blocken, dann wäre es auch schön, wenn der Patient oder die Patientin uns fristgerecht absagt, sodass wir die Zeit noch für jemand anderen nutzen könnten." Das Zimmer, der Arzt und das Personal seien schließlich für den angemeldeten Patienten blockiert. Wenn dieser dann nicht erscheint, habe das Zimmer Leerlauf. Es fehlt also der Umsatz in der Zeit.

Mit Ausfallgebühren das Bewusstsein schärfen

Bei Martin Butz müssen deshalb alle Patientinnen und Patienten unterschreiben, dass unter Umständen Zahlungen fällig werden können, wenn sie unentschuldigt ihren Termin schwänzen. Damit will der Zahnarzt vor allem das Bewusstsein schärfen. "Wenn ich weiß, da müsste ich eventuell etwas zahlen, dann ist es nicht egal, ob ich zum Termin gehe oder nicht", meint Butz. Wie viel Geld dann möglicherweise bezahlt werden muss, will er nicht sagen. Das hänge von der jeweiligen Behandlung ab. Die Rechnung werde auch nicht immer gestellt. Martin Butz bemerkt jedenfalls einen positiven Effekt auf die Termintreue seiner Patientinnen und Patienten.

Bis zu 20 Prozent aller Termine geschwänzt

Wenn es nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geht, sollte dieses Vorgehen in Arztpraxen zum Standard werden. Der Vorsitzende Andreas Gassen hat sich für Ausfallgebühren ausgesprochen, die dann aber die Krankenkassen übernehmen sollten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützt den Vorschlag. Laut Vorstand Peter Heinz werden bis zu 20 Prozent der vereinbarten Termine, vor allem bei Fachärzten, unentschuldigt geschwänzt. Gleichzeitig müssen Patientinnen und Patienten oft Wochen und Monate auf einen Termin warten. "Das beißt sich. Würden alle zu ihren Terminen erscheinen oder rechtzeitig absagen, dann hätten wir auch keine Terminproblematik", ist sich Heinz sicher.

Arztpraxen mit finanziellen und personellen Problemen

Viele Arztpraxen sind sowieso schon knapp bei Kasse oder leiden unter akutem Personalmangel. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Praxisablauf optimal planen können, erklärt Heinz. Ihm gehe es dabei vor allem um Patientinnen und Patienten, die bewusst bei mehreren Ärzten parallel Termine vereinbaren und dann spontan den passendsten für sich aussuchen, ohne die anderen abzusagen. "Es kann nicht sein, dass das hohe Gut eines Arzttermines in der Wertlosigkeit versinkt", sagt Heinz.

Verbraucherzentrale: Ausfallgebühren rechtlich schwierig

Kritik kommt hingegen von der Verbraucherzentrale Bayern. Durch eine Gebühr würden nur neue Probleme entstehen, meint Referatsleiter Sascha Straub. Die Rechtsprechung habe bereits entschieden, dass Ausfallhonorare rechtlich nicht so einfach umzusetzen seien. Der Arzt oder die Ärztin müsse für die Gebühr nachweisen, dass der entsprechende Zeitraum tatsächlich nicht anders genutzt werden konnte. Ein Ersatzanspruch der Arztpraxis kommt also nur dann in Betracht, wenn der Praxis wegen des ausgefallenen Termins ein Verdienstausfall entstanden ist. "Was ist aber, wenn der Patient vorher länger gebraucht hat und der Ausfall für den Arzt vielleicht sogar eine Erleichterung war?", sagt Straub.

Gleichzeitig müsse der Patient oder die Patientin immer die Möglichkeit haben, darlegen zu können, dass der Ausfall unverschuldet war. Das alles würde nur einen Haufen zusätzlicher Bürokratie mit sich bringen, ist Straub überzeugt. Trotzdem empfiehlt auch er: Wenn etwas dazwischenkommt, den Arzttermin früh genug absagen – der Fairness halber.

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