Der Böllerwurf während eines Bundesligaspiels des FC Augsburg gegen Hoffenheim im November letzten Jahres landet nun vor Gericht: Am 19. März müssen sich der 28 Jahre Hauptangeklagte und drei mutmaßliche Mittäter vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Das teilte das Gericht auf Anfrage des BR mit. Der Hauptangeklagte soll einen sogenannten Mamba-Böller mit enormer Detonationsgewalt gezielt vom Gästeblock in Richtung Spielfeld geworfen haben.
Nicht zugelassener Böller
14 Menschen, darunter auch Kinder, wurden verletzt. Dem 28-Jährigen wird daher die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zur Last gelegt, zudem gefährliche Körperverletzung in 14 Fällen. Die drei Mitangeklagten müssen sich wegen Beihilfe verantworten. Sie sollen die Ausführung der Tat unterstützt haben.
Laut Staatsanwaltschaft schlug der Böller im unteren Bereich des angrenzenden Blocks ein, woraufhin es zu einer ohrenbetäubenden Detonation und einem hellen Blitz kam. Laut den Ermittlern handelte es sich um einen pyrotechnischen Gegenstand, für den in Deutschland eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich sei und dessen Explosionswirkung deutlich über im Inland zugelassene Feuerwerkskörper hinausgehe.
Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt
Das Verfahren soll vor der Dritten Kammer des Landgerichts verhandelt werden. Weil der Vorsitzende Richter dieser Kammer, Christoph Kern, aber als Ehrenamtlicher in einer hochrangigen Position beim Bayerischen Fußballverband engagiert ist, hatte der Hauptangeklagte einen Befangenheitsantrag gestellt.
Kern ist seit 2022 Präsident des Bayerischen Fußball-Verbands und damit Vorstandsmitglied des DFB. Der BFV ist die Dachorganisation der knapp 5.000 Fußballvereine in Bayern. Das Landgericht hat den Befangenheitsantrag inzwischen abgelehnt. Der betroffene Richter hatte, so Gerichtssprecher Michael Rauh, bereits zuvor den Verfahrensbeteiligten offen gelegt, dass er das Amt beim BFV innehabe.
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