In einer neuen Allgemeinverfügung erlaubt der Landkreis Oberallgäu, dass Biber künftig unter bestimmten Voraussetzungen gefangen und abgeschossen werden dürfen. Das will der Bund Naturschutz so nicht hinnehmen und hat nun angekündigt, eine Klage dagegen einreichen zu wollen. Das hat eine Sprecherin der Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu des Bund Naturschutz auf BR-Anfrage bestätigt. Zunächst hatte die Allgäuer Zeitung darüber berichtet (Externer Link; möglicherweise Bezahl-Inhalt). Der Bund Naturschutz hält die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Oberallgäu zum Biberabschuss für "maßlos überzogen, sachlich nicht sinnvoll und rechtlich nicht haltbar".
Abschuss im Oberallgäu von September bis März erlaubt
Laut der Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu Mitte September veröffentlicht wurde, ist es künftig erlaubt, Biber abweichend vom Naturschutzgesetz vom 1. September bis 15. März in bestimmten Bereichen zu fangen und zu töten. Und zwar "zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit", wie es in der Allgemeinverfügung heißt.
Zu den erlaubten Bereichen gehören etwa erwerbswirtschaftlich genutzte Fischteichanlagen in den Gemeinden Altusried, Blaichach und Wertach sowie Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Abstand von 30 Metern zum Fahrbahnrand.
Für den Fang dürfen nur geeignete Fallen und beim Abschuss mit Pistolen oder Revolvern nur spezielle Patronen verwendet werden. Einen Biber töten darf auch nur, wer die erforderlichen Kenntnisse dafür nachweisen kann und von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Oberallgäu dafür bestellt worden ist.
Behörde: Schäden nehmen deutlich zu und führen zu "Gefahr"
Das Landratsamt Oberallgäu nennt als Grund für die neu erlassene Allgemeinverfügung, dass sich in den vergangenen Jahren das Bibervorkommen im Landkreis deutlich erhöht habe. Durch die Ausbreitung der Tiere seien in der Vergangenheit bereits mehrere Gefahrensituationen entstanden.
Als Beispiel nennt das Landratsamt, dass Biber vergangenes Jahr den Bahndamm an der Strecke Sonthofen - Oberstdorf im Bereich Altstädten massiv unterhöhlt und dadurch die Standsicherheit des Bahndamms erheblich beeinträchtigt haben sollen. Die Schäden konnten und können laut der Behörde nur mit aufwändigen Baumaßnahmen behoben werden. Für die Bauarbeiten musste und muss die Bahnstrecke über Wochen gesperrt werden.
Auch die Trinkwasserversorgung sei durch Biber in der Vergangenheit bedroht und die Sicherheit an Straßen im Bereich des öffentlichen Verkehrs erheblich gefährdet gewesen. Die Allgemeinverfügung sei auch zur Umsetzung eines effizienten Bibermanagements und zur Akzeptanzförderung der Tiere erforderlich, heißt es.
Bund Naturschutz: "Biber taugt nicht als Sündenbock"
Der Bund Naturschutz im Oberallgäu sieht das anders. "Der Biber wird bei der Zugstrecke Sonthofen-Oberstdorf allein als Grund angegeben, dass die Bahn nicht mehr fahren kann, das ist so nicht richtig", betont Martin Simon, Vorsitzender der Kreisgruppe Oberallgäu-Kempten in einer Pressemitteilung, die die Naturschützer Anfang des Monats herausgegeben haben.
Das Fundament der 1888 eröffneten Bahnlinie sei nicht stabil genug. Wenn man 11,5 Meter in die Tiefe müsse, um einen Damm zu stabilisieren, dann müsse insgesamt die Bodenbeschaffenheit, auf welcher der Druck der Bahn lastet, nicht ausreichend sein. "Dies kann nicht auf die Tätigkeit des Bibers zurückgeführt werden.
Im Gegenteil: Die Biberschäden von 2023 haben die Bahn auf dieses gravierende bauliche Problem erst aufmerksam gemacht", glaubt Simon. Auch könnten Dachse, die in diesem Gebiet ebenfalls gesichtet wurden, solche Höhlensysteme anlegen. "Der Biber taugt hier nicht als Sündenbock", ist sich Simon sicher.
Weitere Informationen zur geplanten Klage will der Bund Naturschutz in einer Pressekonferenz bekannt geben. Der Termin dafür ist noch nicht bekannt.
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