Seit Anfang April ist Kiffen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis dürfen Konsumenten zu Hause für den Eigenbedarf besitzen. Wer sein Gras nicht selbst anbauen will, der kann seit 1. Juli eigentlich auch Mitglied in einem sogenannten "Cannabis-Club" werden. Doch in Bayern lassen die noch auf sich warten.
In Bayern warten 24 Anträge auf grünes Licht
Zwei Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Erlaubnis sind im Freistaat nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insgesamt 24 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen gestellt worden. Bewilligt wurde aber noch keiner von ihnen, wie das LGL bestätigte: "Alle Anträge befinden sich noch in Prüfung, daher wurde noch keine Erlaubnis erteilt."
Für eine Genehmigung müssten die Betreiber nach LGL-Angaben nachweisen, dass sie zu Beratung und Prävention ausreichend geschult worden seien und über Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept verfügen. Entsprechende Schulungen in Bayern vom Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung seien aber erst ab September geplant.
Hohe Auflagen für Anbau und Besitz
Zwar könnten sich Betreiber der auch als "Cannabis Social Clubs" bekannten Anbauvereinigungen ebenso anderswo schulen lassen. Dann müssen sie laut LGL aber eine von der vom jeweiligen Bundesland anerkannten Institution "signierte detaillierte Beschreibung der Schulungsinhalte vorlegen". Das LGL prüfe dann "eine mögliche Anerkennung der Qualifikation". Zum Abgleich solle ein Mustercurriculum des Bundesgesundheitsministeriums dienen, das die Länder aber wohl erst im August bekommen werden.
Angeben müssen die nicht-kommerziellen Vereine in ihrem Antrag außerdem die Mitgliederzahl, die die Marke von 500 nicht überschreiten darf. Zudem sind Standort und Größe der Anbauflächen sowie ihre voraussichtlichen Cannabis-Jahresmengen gefragt. Die Erlaubnis gilt dann laut Gesetz befristet für sieben Jahre, nach fünf Jahren kann sie verlängert werden.
Bayerns Staatsregierung will Regeln maximal streng auslegen
Für die Cannabis-Abgabe in den Vereinen selbst gibt es dann ebenfalls Vorgaben. Pro Tag sind höchstens 25 Gramm je Mitglied zulässig und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sind monatlich 30 Gramm mit maximal zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt, das ist der berauschende Wirkstoff.
Das bayerische Gesundheitsministerium hatte vor der Legalisierung der Anbauvereinigungen zum 1. Juli mehrfach angekündigt, die Regeln entsprechend der Maxime der CSU-geführten Staatsregierung maximal restriktiv auszulegen und zu kontrollieren. Dazu wird eine eigene zentrale Einheit beim LGL aufgebaut.
Auch deutschlandweit bisher kaum Cannabis-Clubs
Bezogen auf die Cannabis-Clubs ist Bayern bundesweit gesehen aber keine Ausnahme: Bislang haben nur 14 Anbauvereinigungen in Deutschland eine entsprechende Lizenz erhalten: In Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz jeweils eine. Spitzenreiter ist Niedersachsen. Dort wurden bislang elf Erlaubnisse erteilt. Bundesweit laut einer dpa-Umfrage unter den zuständigen Länderbehörden mehr als 280 Anträge gestellt.
Mit Informationen von dpa
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