Die Strom- und Gaspreisbremse gilt seit Anfang des Jahres 2023 und bedeutet konkret, dass der Staat den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde und den Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde deckelt. Diese Preise können für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs in Anspruch genommen werden und sollen Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell entlasten. Doch damit soll nun ab Januar 2024 Schluss sein. Es lohnt sich deshalb, die Preise einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Energieexpertin: Am besten Vergleichsportale nutzen
Eva Langhein ist Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern und sagt, dass es sich jetzt für alle Kundinnen und Kunden rentiert, den Vertrag noch einmal genauer zu prüfen. Wichtig sei dabei aber, sich nicht nur den Arbeitspreis, sondern auch den Grundpreis anzuschauen.
Wenn man seinen Jahresverbrauch und dadurch den Jahresgesamtpreis ermittelt hat, empfiehlt die Energieberaterin, Vergleichsportale im Internet nutzen – man sollte dabei aber aufpassen: "Es gibt da schon auch Spezialitäten bei diesen Vergleichsplattformen. Insofern, dass es da gegebenenfalls auch Anbieter gibt, die ganz oben stehen - aber nicht unbedingt die günstigsten sind. Sie sind meistens dann in irgendeiner Form gekennzeichnet, zum Beispiel farblich", so Eva Langhein.
Unabhängige Beratung bei der Verbraucherzentrale
Konkrete Vergleichsportale könne sie nicht nennen, sagt die Energieexpertin: "Das machen wir nicht bei der Verbraucherzentrale, wir beraten neutral. Aber wenn man beispielsweise 'Energiekostenvergleich' in eine Suchmaschine eintippt, kommt man selbst schnell auf entsprechende Portale."
Eva Langhein hat noch einen weiteren Tipp, nämlich bei den Vergleichsportalen die Boni abzustellen. Manche Anbieter bieten bei Vertragsabschluss Prämien an. Diese können aber unter Umständen die Vergleichswerte verfälschen.
Wann kann der Energievertrag gekündigt werden?
Es gibt keinen Stichtag, um den Anbieter zu wechseln. Das ist entweder möglich, wenn der Vertrag ausläuft oder vorzeitig, wenn der Energieanbieter zum Beispiel die Preise ändert.
"Wenn jetzt die Mehrwertsteuer für Gas nächstes Jahr von sieben auf 19 Prozent ansteigt und der Energieversorger dazu etwas mehr verlangt, könnte es sein, dass Sie dann eine Mitteilung bekommen und dass Sie dann die Möglichkeit haben, den Vertrag zu wechseln", so Langhein.
Im Video: Interview mit der Energieexpertin Eva Langhein
Keine feste Vertragslaufzeit bei der "Grundversorgung"
Der Grundversorger für Gas und Strom ist der Anbieter, der in einer bestimmten Region die meisten Haushalte beliefert. Oft sind das die lokalen Stadtwerke oder auch größere Unternehmen wie beispielsweise Eon.
Laut der Plattform finanztip.de befinden sich rund zwei Drittel der Haushaltskunden in Deutschland in einem Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Obwohl es da auch Sonderverträge gibt, sind rund ein Viertel dieser Haushalte beim Strom und 16 Prozent beim Gas in der sogenannten "Grundversorgung". Ein Grundversorgungsvertrag bedeutet nicht automatisch, dass es die günstigste Option ist, erklärt Langhein. Man sollte deshalb genau prüfen, ob es sich überhaupt rentiert, weiter in der Grundversorgung zu sein. Wichtig dabei: Ein solcher Vertrag hat keine feste Vertragslaufzeit. In diesem Vertragsverhältnis gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Grafik: So viel kostet 1 kWh Gas
Die Grafik zeigt, wie viel Neukunden bei Vertragsabschluss für 1 kWh Gas zahlen müssen. Bei der weißen Linie unten handelt es sich um die Preisentwicklung im Jahr 2021. Oben bei der blauen Linie ist gut zu sehen, wie der Preis im Jahr 2022 in die Höhe geschossen ist. Bei der grünen Linie im Jahr 2023 ist die Strom- und Gaspreisbremse deutlich zu erkennen, sie startete im März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar.
Netznutzungs-Gebühren sollen im Jahr 2024 ebenfalls ansteigen
Während beim Strom die Mehrwertsteuer im Zuge der Energiekrise nicht gesenkt wurde, endet bei Gaskunden die verminderte Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2024, sie wird dann wieder regulär 19 Prozent betragen. Und noch etwas wird wohl wesentlich teurer: Die sogenannten "Netznutzungsentgelte".
Der Preis für Strom setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, dazu gehören auch die Netznutzungsentgelte. Laut Bundesnetzagentur machen sie etwa ein Fünftel der Stromrechnung aus. Diese Entgelte sind der Preis, den die Kundinnen und Kunden an den Netzbetreiber für die Bereitstellung des Stromes zahlen. Sie sollen im nächsten Jahr deutlich steigen.
Wie hoch die Entgelte konkret steigen, hängt stark von den Kosten für den Ausbau der Netze ab, das kann regional sehr unterschiedlich sein. Auch bei diesem Punkt lohnt ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter.
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