Der Angeklagter 19-Jähriger - das Gesicht unter einem schwarzen Kapuzenpulli verdeckt im Gerichtssaal.
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Weil er seine Ex-Freundin erstochen haben soll, steht ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Bayreuth.

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Ex-Freundin tot: 19-Jähriger gesteht Tat vor Gericht in Bayreuth

Ex-Freundin tot: 19-Jähriger gesteht Tat vor Gericht in Bayreuth

Weil er seine Ex-Freundin erstochen haben soll, steht ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Bayreuth. Ihm wird vorgeworfen, die 18-Jährige ermordet zu haben. Kurz nach Prozessbeginn hat der Mann die Tat gestanden – widersprach aber der Anklage.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Das Interesse der Öffentlichkeit zu Prozessauftakt war groß an diesem Freitagvormittag vor dem Landgericht Bayreuth. Der Angeklagte wurde mit Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bayreuth soll der 19-Jährige im Mai dieses Jahres zum Elternhaus seiner Ex-Freundin gefahren sein – mit dem Plan, sie zu töten. Auch die Eltern der getöteten 18-Jährigen waren im Gerichtssaal. Sie treten als Nebenkläger auf. Als ihre Tochter gewaltsam zu Tode kam, waren sie im Urlaub.

Staatsanwaltschaft: Angeklagter verkraftete Beziehungsende nicht

Wenige Stunden nach Prozessbeginn gestand der Angeklagte die Tat vor Gericht. Er gab zu, seine Ex-Freundin getötet zu haben. Er widersprach aber der Anklage: Er sei nicht in der Absicht zu ihr gefahren, sie zu töten. Vielmehr sollte es ein Abschiedsbesuch vor seinem geplanten Selbstmord werden. Aus diesem Grund habe er sich auch ein Messer besorgt, so seine Schilderung.

Den angedrohten Selbstmord habe ihm die junge Frau ausreden wollen. Dabei sei es zu einem Gerangel zwischen den Beiden gekommen, bei dem auch die 18-Jährige ein Messer gehabt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft verblutete sie innerhalb kürzester Zeit aufgrund zahlreicher Schnitt- und Stichverletzungen.

Angeklagter filmte sich nach der Tat selbst

Im Gerichtssaal wurden zwei Handyvideos gezeigt, die der 19-Jährige nach der Tat selbst aufgenommen hat. Zu sehen: Der blutüberströmte Angeklagte, wie er durch das Haus läuft. Immer wieder kündigt er dabei an, sich selbst umbringen zu wollen. Zuvor hatte er erklärt, dass er seine Ex-Freundin getötet habe. Sie sei die Person, die ihm am meisten Hoffnung gegeben und auch wieder genommen habe. Nach Aufnahme der Videos setzte er einen Notruf ab und ließ sich widerstandslos festnehmen. Der Vater hat den Saal während der Videos verlassen.

Im Laufe des ersten Verhandlungstages wurde außerdem bekannt, dass der 19-Jährige zwei Tage vor der Tat in seinem Handy eine Notiz abgespeichert hatte, in der er den Tatablauf schildert, wie er später auch eingetreten ist. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen vor, heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt zu haben. Er sei mit der klaren Absicht zu seiner Ex-Freundin gefahren, um sie in ihrem Elternhaus zu töten.

Ende der Beziehung nicht verkraftet

Der Angeklagte und das Todesopfer kannten sich aus der Schule, beide besuchten ein Bayreuther Gymnasium, gingen in eine Klasse und absolvierten zusammen das Abitur. Seit 2020 waren sie ein Paar. Die Beziehung sei ohne größere Streitigkeiten verlaufen, hieß es in der Anklageschrift. Allerdings sei es immer wieder zu Handgreiflichkeiten wie Ohrfeigen gekommen, die nach Angaben des Angeklagten von der jungen Frau ausgegangen sein sollen.

Im Oktober 2023 hatte die 18-Jährige die Beziehung beendet. Das habe der Angeklagte nicht verkraftet, so der Staatsanwalt. Daraufhin soll er den Plan verfasst haben, die 18-Jährige zu erstechen. Der Angeklagte war bei der Tat weder alkoholisiert noch stand er unter Drogen.

Jugendstrafe: 15 Jahre Höchstmaß bei Mord

Die Tötung eines Menschen kann im deutschen Strafrecht den Tatbestand eines Mordes oder des Totschlags erfüllen, die Umstände der Tat werden außerdem bei jedem Delikt im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt.

Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre. Für den Prozess sind bis zum 8. November bislang neun Verhandlungstage angesetzt.

Tat in Bindlach: Gericht spricht nicht von Femizid

Von einem Femizid wolle das Landgericht Bayreuth im Übrigen nicht sprechen, da es sich dabei um keinen Rechtsbegriff des deutschen Rechts handle, so die Begründung der Gerichtssprecherin auf BR24-Nachfrage. Bis heute ist "Femizid" in Deutschland kein eigener Straftatbestand.

Der Begriff Femizid umfasst die "vorsätzliche Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist", wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer international gängigen Definition festhält. Waren Täter und Opfer zuvor in einer Beziehung oder sind es zum Tatzeitpunkt, dann spricht die WHO von "intimate femicide", auf Deutsch in etwa: Femizid unter Vertrauten.

Hilfe bei Gewalt

Sollten Sie selbst von Gewalt betroffen sein: Die Hilfetelefone "Gewalt gegen Frauen" und "Gewalt an Männern" beraten kostenfrei und anonym. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" erreichen Sie unter 08000/116016, das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800/123 9900.

Auch der "Weisse Ring" hilft Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind. Sie erreichen den "Weissen Ring" telefonisch unter 116 006.

Weil er seine Ex-Freundin erstochen haben soll, steht ein 19-Jähriger aus Bayreuth vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth.
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Weil er seine Ex-Freundin erstochen haben soll, steht ein 19-Jähriger aus Bayreuth vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth.

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