Betroffene Kirchen sind das eine, betroffene Mitarbeiter der Kirche das andere: Bistümer und Landeskirche zeigen sich als Dienstgeber solidarisch.
Bildrechte: Picture Alliance/dpa/Matthias Balk

Bistümer und Landeskirche zeigen sich als Dienstgeber solidarisch.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Hochwasser: Kirchen solidarisch mit betroffenen Mitarbeitern

Das Hochwasser trifft auch Mitarbeiter der Kirchen. Im Bistum Augsburg so sehr, dass die Diözese betroffenen Angestellten drei Tage freigegeben hat – unter Fortzahlung der Bezüge. Wie sieht es in anderen Bistümern und bei der Landeskirche aus?

Das Hochwasser in vielen Regionen Bayerns hat auch Mitarbeiter der Kirchen erfasst. Häuser und Wohnungen von diözesanen Angestellten sind zum Teil so stark beschädigt, dass sie nicht mehr bewohnbar sind - etwa im Bistum Augsburg. Die Diözese hat deshalb entschieden, betroffene Beschäftigte für drei Tage vom Dienst freizustellen – unter Fortzahlung der Bezüge.

Passau: Regel wie in früheren Katastrophenfällen

Eine ähnliche Regelung gibt es im Bistum Passau, wo die Donau-Pegel zuletzt stiegen. Das Bistum verfahre wie bei bisherigen Katastrophenfällen, heißt es auf BR-Anfrage. "Die Mitarbeitenden stehen in Austausch mit ihren Dienstvorgesetzten, sodass hier punktuell unmittelbar mit einer befristeten Dienstfreistellung bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung gehandelt werden kann."

Im Bistum Eichstätt gingen keine Meldungen ein, wonach diözesane Angestellte zu Hause so sehr zu Schaden gekommen seien, dass eine kurzfristige Arbeitsniederlegung nötig wäre. Entsprechend gebe es aktuell keine vergleichbare Regelung wie im Bistum Augsburg. Sollte sich das ändern, würde man nachziehen, teilt ein Sprecher auf BR-Anfrage mit.

Regensburg: Home-Office für verhinderte Pendler

Ähnlich heißt es vom Bistum Regensburg: "Der Schutz unserer Mitarbeiter liegt uns am Herzen, eine Dienstbefreiung ist derzeit nicht vorgesehen, weil die Lage zwar akut, aber nicht so schlimm wie in der Region Augsburg ist", teilt ein Sprecher mit. Über Kulanzregelungen werde entschieden, wenn sich die Lage verschlimmert. Einstweilen sei Home-Office "eine Option für Pendler, die nicht zur Arbeit kommen können".

Auch im Erzbistum München-Freising bestehe derzeit kein Grund für eine Freistellung der Mitarbeitenden. "Das dürfte auch damit zu tun haben, dass in unserem Erzbistum viel weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Hochwasser betroffen zu sein scheinen, als dies im Bistum Augsburg der Fall sein dürfte", teilt ein Sprecher auf BR-Anfrage mit.

Ebenso gibt es in der evangelischen Landeskirche derzeit keine explizite Regelung angesichts der Hochwasserlage. Auf BR-Anfrage teilt ein Sprecher mit: "Die Landeskirche sichert allen vom Hochwasser in Bayern betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre volle Unterstützung und eine großzügige Handhabung der Freistellungsmöglichkeiten zu."

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

Sie interessieren sich für Themen rund um Religion, Kirche, Spiritualität und ethische Fragestellungen? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter. Jeden Freitag die wichtigsten Meldungen der Woche direkt in Ihr Postfach. Hier geht's zur Anmeldung.