"Schnell und unbürokratisch" will die bayerische Staatsregierung den Menschen in den Hochwassergebieten helfen. Nachdem sich das Kabinett am Dienstag auf ein Soforthilfe-Paket verständigte, können Betroffene in Teilen Bayerns schon jetzt Unterstützung beantragen. "Wir starten mit unseren Hilfen unmittelbar – die notwendigen Anträge sind bei den Landratsämtern bereits angekommen", sagt Finanzminister Albert Füracker auf BR24-Anfrage.
Mehrere Landratsämter stellen die Antragsformulare ab sofort auf ihren Internetseiten zur Verfügung - beispielsweise Unterallgäu, Aichach-Friedberg, Günzburg. Andere wollen spätestens am Donnerstag nachziehen.
Füracker geht davon aus, "dass bereits ab Donnerstag Auszahlungen möglich sein können". Zugleich bittet der Minister Bürgerinnen und Bürger bei der Antragsstellung um Verständnis für die Landratsämter, die viele Aufgaben hätten und zum Teil noch mit unmittelbarer Hilfeleistung und Aufräumarbeiten beschäftigt seien.
Aiwanger: Falls nötig auch 300 Millionen Soforthilfe
Das Kabinett hatte gestern beschlossen, in einem ersten Schritt zunächst 100 Millionen Euro für Soforthilfe bereitzustellen. Sollte mehr benötigt werden, will die Staatsregierung aufstocken. Privathaushalte können für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei "Versicherbarkeit" gibt es laut Staatskanzlei einen Abschlag von 50 Prozent.
Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verspricht im BR24-Interview eine schnelle Hilfe: Das Geld fließe bereits vom Freistaat über die Bezirksregierungen zu den Landkreisen. "Und dann können die Bürger sehr schnell hier die Anträge stellen. Also, das läuft jetzt innerhalb weniger Tage."
Nach Aiwangers Einschätzung werden für Schäden in vielen Fällen Versicherungen aufkommen. "Gut die Hälfte der Menschen hat ja eine Elementarschadenversicherung", sagt er. Wie viel Geld der Freistaat am Ende über die 100 Millionen Euro hinaus für die Soforthilfe benötigen werde, lasse sich noch nicht sagen. "Aber sollten es doppelt so viele Mittel sein oder sollten es dreimal so viele Mittel sein, die nötig sind, dann wird es an uns nicht scheitern", verspricht Aiwanger.
Mittelstand erleichtert über Unterstützung
Die Soforthilfe umfasst auch eine Unterstützung für Unternehmen, Angehörige freier Berufe und Landwirte. Der bayerische Mittelstandsverband BVMW zeigte sich erleichtert über die schnelle Entscheidung der Staatsregierung, Soforthilfe für Betroffene zur Verfügung zu stellen "und dabei auch die Notsituation der vielen Unternehmen in den Hochwassergebieten zu berücksichtigen". Achim von Michel, Politikbeauftragter im BVMW Bayern, sagte: "Wenn dieses Geld jetzt auch schnell ankommt, dann ist das ein hervorragendes Beispiel für unkomplizierte Nothilfe in einer Krisensituation."
Hilfe für Unternehmen
Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe wird laut Staatskanzlei eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Erstattet würden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. "Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt." Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
In der Landwirtschaft sind Hilfen bis zu 50.000 Euro vorgesehen: Betroffene erhalten bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro einen Ausgleich von bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens, bei versicherbaren Schäden bis zu 25 Prozent. Die Zahlung muss bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.
Zuschüsse aus dem Härtefallfonds sollen Bürgern, Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten helfen, die in eine existenzielle Notlage geraten sind. "Wenn eine Existenzgefährdung vorliegt, und das ist das Entscheidende, dann wird auch bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen", kündigte Söder an.
Video: Söder zu Hochwasserhilfen
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