Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen zum Disco-Hit "L'Amour Toujours" die ausländerfeindliche Parole "Ausländer raus - Deutschland den Deutschen" gesungen wurde. In Niederbayern wird nun gegen eine Gruppe von Jugendlichen ermittelt - einer von ihnen soll die Parole an einem Badeweiher gesungen haben. Das teilte die Polizei Grafenau am Dienstag mit.
Zeugin verständigte die Polizei
Weil ein Jugendlicher am Ebenreuther Weiher in der Gemeinde Thurmansbang die Parole "Ausländer raus – Deutschland den Deutschen" gesungen haben soll, wurde der Staatsschutz eingeschaltet.
Eine 37-jährige Frau hatte das Geschehen aus der Ferne beobachtet und die Polizei gerufen, heißt es im Bericht weiter. Laut ihrer Aussage hörte eine Gruppe von Jugendlichen gegen 17 Uhr das Lied "L'Amour Toujours" des italienischen DJs Gigi D'Agostino. Welcher Jugendliche die Parole rief, konnte die Zeugin nicht erkennen, so die Ermittler.
Jugendliche streiten Vorwurf ab
Als die Beamten am Weiher eintrafen und die Gruppe befragten, stritten alle den Vorwurf ab. Die Polizisten nahmen daraufhin die Personalien der 14- bis 17-Jährigen auf und meldeten den Vorfall der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Passau.
- Zum Artikel: Wie "L'Amour Toujours" zur rechten Chiffre wurde
Parole zu Disco-Hit: Immer mehr Fälle werden bekannt
Für großes Aufsehen hatte zuletzt ein Fall auf Sylt gesorgt, wo eine Gruppe Erwachsener in dem Club "Pony" die ausländerfeindliche Parole zu dem Disco-Hit skandierte. Auch aus Festzelten in Bayern, zum Beispiel zuletzt auf dem Volksfest in Aschaffenburg, sind Fälle bekannt, in denen Gäste die ausländerfeindliche Parole gesungen haben sollen. Die Polizei ermittelt hier wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Auf dem Münchener Oktoberfest ist das Lied des italienischen DJs bereits vorab verboten worden.
Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner rechtfertigte das Verbot damit, dass das Lied mittlerweile eine ganz klare rechtsradikale Konnotation habe. Vorsorglich wolle man es deshalb gar nicht erst in den Festzelten spielen.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war die Rede davon, dass die Parole "Ausländer raus – Deutschland den Deutschen" verboten sei. Das ist jedoch nicht der Fall. Dennoch kann sie strafbar sein. Im obigen Fall hat die Polizei die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft und an den Staatsschutz weitergeleitet. Diese müssen nun prüfen, ob der mutmaßliche Ausruf des Jugendlichen strafbar ist oder nicht. Strafbar kann eine Parole wie "Ausländer raus" zum Beispiel dann sein, wenn weitere sogenannte Begleitumstände dazukommen - etwa das Zeigen des verbotenen Hitlergrußes oder anderer NS-Zeichen. Ob eine Straftat begangen wurde, entscheiden dann Gerichte.
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