Ein Jugendlicher tippt auf einem Smartphone eine WhatsApp-Nachricht.
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Die Ermittler beschlagnahmten unter anderem Smartphones und Laptops. (Symbolbild)

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Kinderpornografie: Wohnungen im Bereich Kelheim durchsucht

Kinderpornografie: Wohnungen im Bereich Kelheim durchsucht

Auf der Suche nach Missbrauchsdarstellungen unter anderem auf Smartphones hat die Kriminalpolizei Landshut Wohnungen im Bereich Kelheim durchsucht. Zehn Männer und eine Frau stehen im Verdacht, sich wegen Kinderpornografie strafbar gemacht zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Kampf gegen kinder- und jugendpornografisches Material hat die Polizei unter der Leitung der Kriminalpolizei Landshut am Mittwoch seit den Morgenstunden im Landkreis Kelheim mehrere Wohnungen durchsucht. Zehn Männer und eine Frau im Alter zwischen 15 und 69 Jahren stehen im Verdacht, entsprechendes Material unter anderem verbreitet, heruntergeladen oder besessen zu haben, heißt es von der Polizei.

Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist strafbar

Die Fälle stehen laut Polizei in keinem Bezug zueinander und werden separat bearbeitet. Insgesamt beschlagnahmten die Beamten 14 PCs, 20 Handys und Tablets sowie mehrere sonstige Speichermedien. Sie werden nun im Nachgang ausgewertet. Die Tatverdächtigen müssen sich unter anderem für den Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verantworten. Die Polizei weist nochmal darauf hin, dass schon allein der Besitz von Missbrauchsdarstellungen erhebliche Konsequenzen hat.

Polizei gibt Verhaltenstipps für Chatgruppen

Es kann passieren, dass Internetnutzer zum Beispiel über Chatgruppen unfreiwillig in den Besitz von Missbrauchsdarstellungen kommen. Die Polizei gibt Tipps, wie man mit dem Erhalt solcher Dateien umgehen sollte:

Inhalte sollten demnach nicht gelöscht, sondern unbedingt sofort der Polizei gemeldet werden. Zudem sollte man in die Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und diese nicht erhalten will. Das dient auch der Dokumentation einer ablehnenden Haltung gegenüber den verbotenen Darstellungen. Sobald die Anzeige bei der Polizei aufgegeben ist, sollte man die Chatgruppe verlassen.

Wie kann man sich vor unfreiwilligem Besitz schützen?

Die Polizei gibt auch Verhaltensempfehlungen, wie man es vermeiden kann, unfreiwillig in Besitz von kinderpornografischem Material zu kommen. Demnach sollte man prüfen, in welchen Chatgruppen eine Mitgliedschaft notwendig ist. Das gelte vor allem für Gruppen mit vielen Mitgliedern, die man möglicherweise nicht einmal alle kennt. Zudem empfiehlt die Polizei, die automatische Speicherung von Bild- und Videodateien zu deaktivieren. Wer online flirtet, sollte das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen, so die Empfehlung der Polizei.

Hilfe für Menschen, die eine pädophile Neigung bei sich oder bei Nahestehenden feststellen: Die Initiative "Kein Täter werden" richtet sich an Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen. Hier bekommen sie anonym und kostenfrei Hilfe.

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