Der Angeklagte Dejan B., Ex-Partner von Alexandra R., mit einem Ordner vor dem Gesicht im Gerichtssaal.
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Der Angeklagte Dejan B., Ex-Partner von Alexandra R., mit einem Ordner vor dem Gesicht im Gerichtssaal.

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Mord an Alexandra R.: Lebenslange Haftstrafen verhängt

Im Mordprozess um die verschwundene Schwangere, Alexandra R., hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beiden Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Es war ein langwieriger und aufwendiger Indizienprozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, mehr als dreieinhalb Monate verhandelte die 19. Strafkammer einen Mord ohne Leiche. Mehr als 140 Zeugen und Sachverständige wurden gehört, mehr als 300 Urkunden und Schriftstücke in die Beweisaufnahme eingebracht.

Nun ist der Prozess um die verschwundene Alexandra R. aus Nürnberg am Mittwoch in einem vollen Gerichtssaal des Strafjustizzentrums zu Ende gegangen. Bereits um 9 Uhr morgens waren die ersten Zuschauerinnen und Zuschauer vor Ort, um einen Platz im Sitzungssaal zu ergattern. Über Stunden hinweg bildete sich eine lange Schlange.

Lebenslang und besondere Schwere der Schuld

Um 13 Uhr fiel dann das Urteil: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die beiden Angeklagten, den Ex-Lebensgefährten von Alexandra R. und dessen Geschäftspartner, unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes schuldig gesprochen. Die Kammer verhängte für beide eine lebenslange Freiheitsstrafe. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist für die beiden Männer eine vorzeitige Entlassung aus der Haft so gut wie ausgeschlossen.

Da Alexandra R. zum Zeitpunkt ihres Todes hochschwanger war, käme die Tat einem Doppelmord nahe, sagte der Vorsitzende Richter. Ihr ungeborener Sohn sei bei einer Frühgeburt überlebensfähig gewesen. Das Pflegekind der Verschwundenen leide bis heute unter dem Verlust der Mutter. "Sie wacht nachts auf, weint, ruft nach der Mama, nach Alexandra R.", so der Richter.

Gericht hat kein Zweifel an Schuld der beiden Angeklagten

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Dejan B. und Ugur T. die seit Dezember 2022 vermisste Alexandra R., die zum damaligen Zeitpunkt im achten Monat schwanger war, entführt und anschließend getötet haben. Die Tat sei von langer Hand geplant gewesen. Die Beschuldigten hätten dafür extra Wegwerf-Handys organisiert sowie Autos ohne GPS, die keine digitalen Spuren hinterlassen würden.

In seiner zweistündigen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, es bestehe kein Zweifel daran, dass die Beschuldigten der damals hochschwangeren Frau am 9. Dezember 2022 in Schwabach aufgelauert, sie entführt und anschließend in einer Lagerhalle in Sindersdorf im Landkreis Roth umgebracht hätten.

Anschließend hätten die beiden Männer ihre Leiche verschwinden lassen. Bis heute fehlt von ihr jede Spur. Die Lagerhalle habe Dejan B. von einem Mitarbeiter gründlich reinigen lassen, sagte der Richter. Stühle und Tische seien entsorgt worden, der Boden wurde herausgerissen. Eine Nachbarin habe zudem mitbekommen, dass etwas in der Halle verbrannt worden sei. Sie habe dabei einen übelriechenden Geruch wahrgenommen, berichtet der Richter von ihrer Zeugenaussage.

Mordmotiv: Betrug sollte vertuscht werden

Mit dem Mord wollten die Angeklagten aus Sicht der Kammer einen Betrug vertuschen. Die beiden Geschäftspartner hätten verhindern wollen, dass ein gefälschter Vollstreckungsbescheid über knapp 800.000 Euro auffliegt. Alexandra R. war gegen den Bescheid gerichtlich vorgegangen, den die beiden Angeklagten im Jahr 2022 gegen sie illegal erwirkt hatten.

Bevor Alexandra R. getötet wurde, so der Vorsitzende Richter, wurde sie von den Angeklagten dazu gezwungen, einen Brief zu schreiben, in dem sie sämtliche Anschuldigungen gegen Dejan B. und Ugur T. zurücknahm. Nach ihrem Verschwinden hätten die beiden Männer zudem falsche Spuren gelegt, um ein Abtauchen der damals 39-Jährigen vorzutäuschen.

Gericht schließt freiwilliges Verschwinden von Alexandra R. aus

Alternativszenarien können aus Sicht der Kammer ausgeschlossen werden. Ein plötzliches Abtauchen beziehungsweise freiwilliges Verschwinden von Alexandra R. sei ebenso auszuschließen, betonte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. "Alexandra R. war glücklich in ihrer Beziehung und freute sich auf das gemeinsame Kind". Sie habe zudem ein inniges Verhältnis zu ihrer Pflegetochter gehabt und hätte diese niemals zurückgelassen. Auch habe es auf den Bankkonten von Alexandra R. nach ihrem Verschwinden keinerlei Kontobewegungen mehr gegeben.

Deswegen gebe es keinerlei Zweifel an der Schuld der beiden Angeklagten. Diesen gab der Lebensgefährte von Alexandra R., nachdem die Sitzung bereits geschlossen worden war, beim Verlassen des Gerichtssaals noch mit auf den Weg: "Viel Spaß beim Verrotten!"

Kammer folgt Staatsanwaltschaft

Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer vergangene Woche Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Sie können noch Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verdächtiger im Fall Alexandra R.
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Im Prozess um die verschwundene Alexandra R. aus Nürnberg sind die Angeklagten schuldig gesprochen worden.

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