Hat das Klinikum Fichtelgebirge bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen betrogen? Dieser Frage gehen derzeit die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kripo Bayreuth nach.
AOK meldet Unstimmigkeiten bei Abrechnungen
Die AOK Bayern hatte der Zentralstelle für Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) mitgeteilt, dass das Klinikum vollstationäre Krankenhausleistungen abgerechnet habe, obwohl die Patienten ambulant behandelt worden waren. Am 2. Juli wurden laut Staatsanwaltschaft Räumlichkeiten des Klinikums in Marktredwitz und Selb durchsucht und "zahlreiche - auch digitale Dokumente sichergestellt". Diese Dokumente würden derzeit gesichtet und ausgewertet, heißt es in einer Mitteilung der Ermittler.
"Die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Ob es einmal eine Anklage geben wird, das ist derzeit noch nicht absehbar." Matthias Held, Oberstaatsanwalt
Auch eine etwaige Schadenshöhe lasse sich noch nicht beziffern. Es gehe um den Zeitraum von Juli 2018 bis Oktober 2021.
Klinikum Fichtelgebirge wird umstrukturiert
Im Klinikum Fichtelgebirge arbeiten rund 1.000 Menschen. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Wunsiedel. Das Klinikum wird derzeit umstrukturiert. Zu den Maßnahmen gehört zum Beispiel die Verlagerung von Intensivstation und Notaufnahme von Selb nach Marktredwitz, die zum Monatsbeginn vollzogen wurde. Auch Diabetologie und Pneumologie sowie die Abteilung für Unfallchirurgie, Orthopädie und Endoprothetik zogen nach Marktredwitz um. Dagegen wurden die ambulanten Operationen sukzessive nach Selb verlagert.
ZKG führt Ermittlungs- und Strafverfahren durch
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) ist bayernweite Einrichtung. Sie ist zuständig, für im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen.
Die Zuständigkeit der ZKG umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
Im Rahmen dieser Zuständigkeit nimmt die ZKG (anonyme) Hinweise auf Straftaten entgegen.
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