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Ministerpräsident Söder befestigt ein Kreuz an einer Wand

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Kreuzpflicht gilt nicht für Hochschulen, Theater und Museen

Die bayerische Staatsregierung nimmt drei Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt demnach keine Verpflichtung, sondern lediglich eine "Empfehlung". Von Arne Wilsdorff

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Die umstrittene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden wird immer löchriger. Für die ab Freitag gültigen Regelung werden jetzt drei staatliche Bereiche ausdrücklich ausgenommen. Wegen der Freiheit der Kunst war schon seit Wochen klar: Die Pflicht, Kreuze auch in staatlichen Museen und Theatern aufzuhängen, dürfte nur sehr schwer durchzusetzen sein. 

"Wir sind uns einig in der Staatsregierung, dass beispielsweise für Gebäude, die in erster Linie der künstlerischen Darstellung und nicht der staatlichen Verwaltung dienen, dass da das nicht so wörtlich gilt." Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister

"Empfehlung" statt Pflicht

Nun erklärte das Kunst- und Wissenschaftsministerium, dass es auch für die staatlichen Hochschulen keine Kreuzpflicht gibt, sondern lediglich eine "Empfehlung". Eine Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Sowohl bei Studenten als auch manchen Wissenschaftlern und Künstlern war Widerstand gegen die Kreuzpflicht laut geworden.

Kein Gedanke an eine "Kreuzpolizei"

Für die Umsetzung des Erlasses der Regierung Söder, Kreuze gut sichtbar im Eingangsbereich anzubringen, ist das Innenministerium zuständig. An eine Kontrolle - oder gar eine Art "Kreuzpolizei" - habe man dort jedoch nie gedacht.