In Bayerns Schulen darf ein Schulleiter per Elternbrief vor der AfD warnen. Er verstößt damit nicht gegen das Gebot der "Mäßigung und Zurückhaltung", wie es Paragraf 33 des Beamtenstatusgesetzes vorschreibt. Das geht aus der Antwort des bayerischen Kultusministeriums auf die Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Arnold hervor. Zunächst hatte das Online-Nachrichtenportal "regensburg digital" [externer Link] über den Fall berichtet.
Die Begründung des Ministeriums
Wörtlich schreibt das Ministerium weiter: "Im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet."
Schulleiter sieht Gefahr für Demokratie durch Erstarken der AfD
Ausgangspunkt für den Schriftwechsel war ein Elternbrief an der Albert-Schweitzer-Realschule in Regensburg, in dem der (inzwischen planmäßig pensionierte) Schulleiter schreibt, "...dass die Demokratie an sich gefährdet wird durch ein Erstarken einer in großen Teilen rechtsradikalen AfD, rechter Bewegungen (...) und eines spaltenden Stils einiger Politiker."
Kultusministerium: Keine Dienstpflichtverletzung
Der AfD-Landtagsabgeordnete fragte in seinem Anschreiben auch nach Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen während der vergangenen fünf Jahre wegen Verstoßes gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften. Darauf antwortete das Ministerium, dass dazu keine Daten vorliegen und erhoben würden und dass gegen den Schulleiter "disziplinarrechtliche Ermittlungen nicht veranlasst" seien.
Der 51-jährige Dieter Arnold sitzt seit 2023 im Landtag. Er ist gelernter Schreiner, war zwölf Jahre lang Zeitsoldat bei der Bundeswehr und betrieb in Lappersdorf bei Regensburg einen Sicherheitsdienst.
- Zum Artikel: "Der zweite Blick auf die Europawahl"
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