ARCHIV - 24.10.2023, Bayern, München: Ein 29-jähriger (l) Angeklagter sitzt im Landgericht neben seinem Dolmetscher auf der Anklagebank. Im wird vorgeworfen in einer Flüchtlingsunterkunft eine 21-jährige aus Rache ermordet zu haben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++
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Mord in Flüchtlingsunterkunft (Archivbild)

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Lebenslang nach Mord in Flüchtlingsunterkunft

Lebenslang nach Mord in Flüchtlingsunterkunft

Er hat die Mitbewohnerin einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen heimtückisch ermordet: Deshalb ist ein 29-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Wie kam es zu der Tat?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Landgericht München II hat einen 29-jährigen Jordanier wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Hintergrund ist eine Attacke in einem Flüchtlingsheim in Garmisch-Partenkirchen vor einem Jahr: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jordanier eine Mitbewohnerin mit einem Handbeil so schwer verletzte hatte, dass sie an den Folgen starb.

Mörder hatte sein Opfer in Flüchtlingsunterkunft kennengelernt

Dem Landgericht München II zufolge hatte der Jordanier der 21-jährigen Ukrainerin im November 2022 aufgelauert und ihr mit einem Handbeil mehrfach auf den Kopf geschlagen. Er habe "mit absolutem Vernichtungswillen" noch weiter auf sie eingeschlagen, als sie auf dem Boden lag, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts am Dienstag in seiner Urteilsbegründung.

Der Mann hatte die junge Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen kennengelernt. Sie habe aber kein Interesse an einer Beziehung gehabt und seine Avancen zurückgewiesen. Als er im November vergangenen Jahres bei einer Feier gegen ihren Willen Fotos von ihr machte, habe sie ihn zurechtgewiesen. Am nächsten Morgen habe er der 21-Jährigen am Eingang der Unterkunft aufgelauert, als sie auf dem Weg zur Arbeit war - und ihr "ohne Vorwarnung mehrfach mit dem Handbeil von hinten auf ihren Kopf geschlagen", so das Gericht.

Persönlichkeitsstörung ohne Auswirkung auf Schuldfähigkeit

Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er habe das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung negiert, seine Motive seien "unterste Schublade", sagte der Vorsitzende Richter.

Die von einem Gutachter diagnostizierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten habe sich nicht auf seine Schuldfähigkeit ausgewirkt. Allerdings sei deshalb eine besondere Schwere der Schuld nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Gerichtsmediziner habe die Kopfwunden der Frau als Zertrümmerungszone beschrieben, sagte der Staatsanwalt. Sie sei vor dem Krieg geflohen und habe in Deutschland einen "unfassbar brutalen Tod" gefunden.

Mit Informationen von dpa.

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