Drei Geschäfte in Landshut stehen derzeit im Verdacht, Asylbewerbern mithilfe der Bezahlkarte Bargeld weit über den erlaubten 50 Euro ausgezahlt zu haben. Das bestätigte ein Stadtsprecher BR24 auf Anfrage.
Geschäfte buchen glatte Beträge ab
Der Stadt war aufgefallen, dass von diesen Geschäften, eines davon ein Lebensmittelgeschäft, immer glatte Beträge von Bezahlkarten abgebucht werden. Beim Einkauf von Butter, Salat und Co. sei das sehr unüblich, so die Stadt. Außerdem gibt es oft zu Beginn des Monats sehr hohe Abbuchungen, wodurch das Monatslimit der Bezahlkarten, in der Regel 460 Euro, bereits nach wenigen Tagen ausgeschöpft wurde.
Werden die Geschäfte gesperrt?
Es bestehe deshalb der Verdacht, dass die Geschäfte den Asylbewerbern größere Mengen Bargeld ausgehändigt haben. Erlaubt sind maximal 50 Euro Bargeld pro Monat und Bezahlkarte. Das Sozialamt der Stadt Landshut will die betroffenen Geschäfte jetzt befragen und dann in Absprache mit dem Bayerischen Innenministerium entscheiden, ob es zu Sanktionen kommt. Als Konsequenz würden die Geschäfte unter anderem für die Bezahlkarte gesperrt werden, heißt es. Um welche Läden es sich genau handelt, wollte die Stadt nicht mitteilen.
Datenschutz erschwert die Ermittlung
Der Anfangsverdacht kam bereits vor mehreren Wochen auf, damals ging die Stadt noch von einem auffälligen Geschäft aus, mittlerweile seien es drei geworden. Die Ermittlungen seien wegen Datenschutzvorschriften erschwert, es könne nämlich nicht ausgewertet werden, wem welche Bezahlkarte gehört. Polizei und Staatsanwaltschaft sind von der Stadt bislang noch nicht eingeschaltet worden. Erst müsse geklärt werden, ob es sich um eine Straftat handelt.
Bündnisse umgehen Bezahlkarten-Limit
Der Umgang mit Bezahlkarten war zuletzt immer wieder in der Diskussion. Unter anderem in München und Regensburg haben sich Bündnisse zusammengeschlossen, die das Bargeld-Limit der Karten umgehen. Dabei kaufen Geflüchtete mit ihrer Bezahlkarte in großen Lebensmittel- oder Drogeriemärkten Gutscheine für maximal 50 Euro. Diese Gutscheine können sie dann in "Wechselstuben" in Bargeld umtauschen. Unterstützerinnen und Unterstützer der Aktion wiederum kaufen sich die Gutscheine und können diese im jeweiligen Geschäft einlösen. Die Vorgehensweise stößt teilweise auf scharfe Kritik. Zumindest strafrechtlich sind die Tauschaktionen aber in Ordnung: Die Staatsanwaltschaft Regensburg konnte keinen Straftatbestand erkennen.
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