Drei Menschen in schwarzer Kleidung hinter einem Pult in einem Gerichtsgebäude.
Bildrechte: BR / Katrin Nöbauer
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Die 34-jährige Angeklagte (Mitte) und ihre Anwälte.

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Mord aus Habgier: Lebenslange Haftstrafe für Witwe

Mord aus Habgier: Lebenslange Haftstrafe für Witwe

Habgier, Heimtücke und lange Verhandlungen: Eine 34 Jahre alte Frau aus Memmingen muss lebenslang ins Gefängnis, weil es das Gericht als erwiesen ansieht, dass sie ihren Ehemann umgebracht hat. Wie die Frau überführt wurde.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Es war ein akribisch geplanter Abend, davon geht das Gericht in seinem Urteil aus: Im Mai 2023 verabreichte eine 34-Jährige ihrem Ehemann unter einem Vorwand ein Schlafmittel und zündete danach mehrere Gegenstände an, sodass ein Glimmbrand entstand – kein offenes Feuer. Das Ganze sollte nach dem Tatplan wie ein Unfall aussehen. Tatsächlich starb der Mann durch den Brand an einer Rauchgasvergiftung.

Wie das Urteil des Landgerichts ausfällt

Nach einem langen Prozess mit 35 Verhandlungstagen hat das Landgericht Memmingen nun ein Urteil gesprochen: Die Frau muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis, damit folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird nicht, wie sonst vorgesehen, nach 15 Jahren geprüft, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Für die Mutter des Verstorbenen bestätigte das Gericht einen Anspruch auf Schadenersatz. Die genaue Höhe wird noch ermittelt.

Millionenschwere Lebensversicherung

In dem Prozess wurden über 70 Zeugen gehört und sechs Gutachten herangezogen, denn: Das Gericht stützte sein Urteil auf eine Reihe von Indizien, von denen keines allein für eine Überführung ausgerichtet hätte. Insgesamt ergäbe sich aber ein klares Bild, so der vorsitzende Richter. So habe die Angeklagte etwa gegoogelt, wie man jemanden unauffällig durch Gift oder Feuer töten könne, oder ob man Schlaftabletten nachweisen könne. Als Motiv legten ihr die Richter Habgier zur Last: Durch den Tod ihres Mannes hätte sie von einer millionenschweren Lebensversicherung profitiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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