Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg hat Einzelheiten genannt, wie es sein Personal kurzfristig um 1.160 neue Beschäftigte aufstocken will. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am vergangenen Wochenende den beabsichtigten Personalaufbau angekündigt. Mit der Verstärkung sollen die zahlreichen Asylverfahren schneller bearbeitet werden. Das Innenministerium stellt dem BAMF dafür zusätzlich 300 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld soll laut Ministerium auch für die voranschreitende Digitalisierung von Asylverfahren verwendet werden.
Derzeit zu wenig Personal für gestiegene Asylantrags-Zahlen
Ein erster Teil der Stellen sei bereits vor mehreren Wochen auf der Homepage des BAMF ausgeschrieben worden, weitere Ausschreibungen würden folgen, erklärte ein Behördensprecher auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks.
Wie die BAMF-Zentrale in Nürnberg in einer schriftlichen Antwort an den BR mitteilt, sei der Stellenplan der Flüchtlingsbehörde bislang auf jährlich 230.000 Asylanträge ausgerichtet. "Allein im vergangenen Jahr wurden jedoch 351.915 Asylanträge gestellt", schreibt das BAMF. Vor diesem Hintergrund habe BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer bei Bundesinnenministerin Faeser zusätzlichen Personalbedarf angemeldet.
15 Prozent mehr Beschäftigte beim BAMF geplant
Aktuell hat das Bundesamt 8.000 Beschäftigte. Der Zuwachs um knapp 15 Prozent soll "möglichst schnell" erfolgen, heißt es. Allerdings sei die Besetzung der Stellen "angesichts der aktuellen Arbeitsmarktsituation herausfordernd".
Vorwiegend würden Entscheiderinnen und Entscheider für die Durchführung von Asylverfahren gesucht. Diese Berufsgruppe prüft Asylanträge, hört Antragsstellende dazu persönlich an und entscheidet über das jeweilige Asylgesuch.
Neue Stellen und Zeitverträge über ganz Deutschland verteilt
Die geplanten 1.160 neuen Stellen gliedern sich nach BAMF-Angaben "in 343 Stellen und Planstellen sowie 817 weitere Kräfte" auf, "darunter sachgrundlos befristete Mitarbeitende und Leiharbeitnehmende". "Sachgrundlos befristet" bedeutet, dass das BAMF in diesem Fall mit einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin einen zeitbefristeten Arbeitsvertrag abschließt, der per Gesetz (§ 14 Abs. 2 TzBfG) maximal zwei Jahre dauern darf.
Die Stellen würden über ganz Deutschland verteilt ausgeschrieben. So ermöglichten die zahlreichen Außenstandorte des BAMF den Bewerberinnen und Bewerbern "eine Beschäftigung in ihrer Nähe". Für den Einsatz am BAMF-Hauptsitz Nürnberg suche die Behörde vorwiegend unterstützende Kräfte, etwa in den Bereichen Dokumentenprüfung und Sicherheit.
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