Die Krankenkasse AOK Bayern ruft Patientinnen und Patienten dazu auf, sich bei der AOK oder ihrer eigenen Krankenkasse zu melden, falls sie gegen ihren Willen oder zu ihrem Nachteil an bestimmte Sanitätshäuser verwiesen worden seien. Das teilt die Krankenkasse dem BR mit. Die Stellungnahme ist eine Reaktion auf Recherchen des BR.
Demnach sind Patienten des Nördlinger Krankenhauses und Bewohner zweier Seniorenheime im Nördlinger Ries offenbar gezielt zu einem bestimmten Sanitätshaus gelotst worden. Die Klinik und die Seniorenheime gehören zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU), das im Besitz des Landkreises Donau-Ries und der Stadt Nördlingen ist.
Patienten haben das Recht, Sanitätshaus selbst auszuwählen
Patienten haben das Recht, selbst zu entscheiden, welches Sanitätshaus sie versorgen soll. Der sogenannte Rahmenvertrag Entlassmanagement verpflichtet Krankenhäuser außerdem dazu, die Patienten auf dieses Recht auch explizit hinzuweisen. Laut AOK Bayern sollen Betroffene das Erlebte schildern. Das könne auch anonym über das Hinweisgebersystem der AOK (externer Link) im Internet geschehen.
AOK: Interne Prüfung
Die vom BR geschilderten Verdachtsmomente würden von der AOK ernst genommen, teilt die Krankenkasse weiter mit. Sie würden aktuell einer ersten internen Prüfung unterzogen. Denn als Krankenkasse sei die AOK Bayern mit ihrer Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen.
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